Job & Karriere Bielefeld & Umland

Ein Produkt aus dem Hause LocaDino© Bekannt aus: LocaDino-Jobs.de Region Bielefeld & Umland AUSBILDUNGSBETRIEBE DER REGION – STUDIUM – FREIWILLIGENDIENSTE – SOZIALE BERUFE – WEITERBILDUNG – DUALES STUDIUM

Den Menschen im Sinn. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern das bevölkerungsreichste und mit 525 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Quadratkilometer auch das am dichtesten besiedelte Bundesland. Wo so viele Menschen miteinander leben, treffen auch unterschiedliche Interessen, Einstellungen und Bedürfnisse aufeinander. Die Justiz.NRW trägt entscheidend dazu bei, dass das Zusammenleben in einer modernen Gesellschaft gelingt. Dafür stehen wir. Gerechtigkeit, Unabhängigkeit, Sicherheit, Fairness, Verlässlichkeit, Objektivität und Gleichheit. Wir übernehmen Verantwortung für unser Rechtssystem, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Rolle in der Gesellschaft. Das sind wir. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften setzen sich für die gesetzeskonforme, objektive, zuverlässige, faire und rasche Erfüllung ihrer Aufgaben ein. Sie sorgen für eine gerechte, sichere Gesellschaft und erhalten Starte Deine Zukunft. Jetzt informieren und bewerben.

SPANNENDE PERSPEKTIVE! GESELLCHAFTLICHE RELEVANZ! SICHERE ZUKUNFT! AUSBILDUNG & STUDIUM sowie vertiefen damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz. Ihr Einstieg. Wir bieten die Möglichkeit, einen sinnvollen Beitrag zum Gelingen der Gesellschaft zu leisten, dabei selbst weiterzukommen und andere weiterzubringen. Dafür gibt es vielfältige Einstiegsmöglichkeiten – von einer Ausbildung über ein duales Studium bis zum direkten Berufseinstieg oder -wechsel. Duales Studium bei der Justiz Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) - Beamtenverhältnis - Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten als hochqualifizierte Fachjuristinnen und Fachjuristen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Sie sind – wie Richterinnen und Richter – nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Durch Gesetz sind ihnen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben übertragen, die sie selbstständig, eigenverantwortlich und abschließend erledigen. Kontakt: Ruth Rosenthal - 02381 / 272-4714 gd.ausbildung@olg-hamm.nrw.de Ausbildung bei der Justiz Justizfachwirtin/Justizfachwirt (m/w/d) - Beamtenverhältnis - Justizfachwirtinnen und -wirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs treffen sie eigenverantwortliche Entscheidungen und sind oftmals die erste Anlaufstelle für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Kontakt: Alexander Langer - 02381 / 272-4608 Anke Leinweber - 02381 / 272-5312 jfw.ausbildung@olg-hamm.nrw.de Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter (m/w/d) Justizfachangestellte sind Allroundkräfte, die in verschiedenen Fachgebieten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahrnehmen. Im Büroalltag der Geschäftsstellen tragen sie wesentlich dazu bei, dass wichtige Abläufe in Recht und Justiz funktionieren. Kontakt: Linda Lüke - 02381 / 272-4606 Anna Schiprowski - 02381 / 272-4615 ausbildung@olg-hamm.nrw.de Ausführliche Infos unter: www.justiz.nrw.de/ Karriere_neu/index.php Jetzt bewerben: www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de

INHALT RATGEBER Oberlandesgericht Hamm bildet aus 02 Eine passende Ausbildung finden 12 4 Wege zum Beruf 13 RRB - Gemeinsam zum Erfolg 14 Mindestlohn 16 Bewerbung per Video 19 Zweiter Bildungsweg 22 BEWERBUNG Bewerbungsschreiben 08 Fehler, nein danke 09 So schafffst Du deine Berufsabschluß 11 AUSBILDUNG Zukunftssicherung Ausbildung 06 Betriebliche oder schulische Ausbildung? 07 Etikette Tipps 10 Fördermittel 18 Die Rechte von Auszubildenden 20 Es ist nie zu spät! 26 Sonderteil Pflege lernen 27 Job & Karriere LocaDino-Jobs.de IMPRESSUM HERAUSGEBER........................ : LocaDino International GmbH Bad Schwartau/Lübeck-Berlin-München Zentrale: Eutiner Ring 2, 23611 Bad Schwartau, Tel. 0451/28080-35, mail: schulze @locadino.de DRUCK...................................... : LocaDino International GmbH GESCHÄFTSFÜHRER.............. : Jörg Loose MEDIA MANAGEMENT ......... : D. Schulze SOCIAL MEDIA & ONLINE ....: André Tams REDAKTION ............................ : M. Küsel LAYOUT, GRAFIK, SATZ ........ : R. Ernst, M. Küsel ANZEIGEN................................ : D. Schulze, T. Jannis, C. Zühlke VERTRIEB ...................................: A. Kakagiannis Job und Karriere Hefte werden deutschlandweit in Abschlussklassen der Schulen verteilt und über social Media Kanäle als epaper an Zielgruppen gesendet. Die einzelnen Jobausschreibungen werden über social Media Kanäle direkt nach Regionen an die Zielgruppen mit garantierten Auslieferungen gesendet.

JOB & KARRIERE 2022 STARTE DEINE EIGENE ERFOLGSGESCHICHTE! Ob Studium, Ausbildung oder Weiterbildung – „Job und Karriere“ informiert über Einstiegsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Profis. Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zu Ausbildungs- und Jobangeboten sowie zum Hochschulstudium zusammengestellt. In unserer aktuellen Broschüre findest du Expertenberichte und Tipps, verschiedene Einstiegsmöglichkeiten, Wichtiges zum Studentenleben und zum aktuellen Arbeitsmarkt sowie Tipps rund um Bewerbung und Vorstellungsgespräch. Interessante regionale Angebote im Bereich Ausbildung, Studium und Weiterbildung helfen dir bei der eigenen Zukunftsplanung. Viel Erfolg! Fotos: Designed by Freepik RUBRIK 5

6 AUSBILDUNG Selbst, wenn die Erstausbildung nicht für ein ganzes Leben den Beruf bestimmt: Sie ist der erste wichtige Schritt zur Zukunftssicherung und sollte entsprechend ernst genommen werden. Ausbilderinnen und Ausbilder lassen sich immer öfter besondere Maßnahmen einfallen, um geeignete Azubis und damit Fachkräfte für ihre Unternehmen zu gewinnen. Denn noch nie war berufliche Qualifizierung so wichtig wie heute. Selbst für Hilfsarbeiten werden oft nur Bewerberinnen und Bewerber akzeptiert, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Daher ist die Erstausbildung der wichtigste Grundstein für die eigene Perspektive auf dem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt, zumal einige Ausbilderinnen und Ausbilder lieber ganz auf Azubis verzichten, als unqualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber aufzunehmen. Die Wahl der „Lehrstelle“ muss jedoch nicht heißen, dass es beim ersten erlernten Beruf bleibt. Die moderne Arbeitswelt ist geprägt vom lebenslangen Lernen mit ständigen Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen. Viele Berufe wandeln sich mit der Digitalisierung, die Spezialisierung in den Jobs nimmt zu. Das macht die Arbeit auch fortwährend interessanter. Die „Lehre“ ist daher gleichzeitig der erste Schritt in ein erfolgreiches und somit erfüllendes Arbeitsleben. Die Anzahl der staatlich anerkannten Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt seit Jahrzehnten ab; das liegt auch daran, dass einige Berufe weggefallen sind. Im Jahr 2018 waren es 326, 1971 noch 606 (Quelle: Statista). Zu ihnen gibt es entsprechende bundesweit geltende Ausbildungsord- nungen und die Ausbildung wird staatlich überwacht. Die Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule (duales System). ZUKUNFTSSICHERUNG „AUSBILDUNG“ Foto: Designed by Ibrandify / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik JOB & KARRIERE 2022

In Deutschland gibt es verschiedene Wege für die Berufsausbildung. Betriebliche Ausbildung Die betriebliche Ausbildung wird auch als duales System bezeichnet. Das bedeutet, dass die Ausbildung nicht nur an einer Berufsschule stattfindet, so wie bei der schulischen Ausbildung, sondern auch in einem Betrieb. Sie gehört neben dem Studium zu den wichtigsten Ausbildungsarten. Der große Vorteil: Auszubildende lernen nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern machen gleichzeitig praktische Erfahrungen. In der Regel dauert eine betriebliche Ausbildung drei Jahre. Auszubildende mit Abitur, sehr guten Noten oder anderen speziellen Vorkenntnissen können aber auch auf zweieinhalb Jahre verkürzen. Ein Schulabschluss ist keine verpflichtende Voraussetzung. Allerdings werden Schulabgängerinnen und –abgänger, aber meist auch jene mit guten Noten von den Betrieben bevorzugt. Grundsätzlich bietet eine betriebliche Ausbildung auch die Möglichkeit, später in dem Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, seinen Azubi zu übernehmen. Foto: Designed by Freepik BETRIEBLICHE ODER SCHULISCHE AUSBILDUNG? WELCHE IST DIE RICHTIGE? Gerade am Anfang einer Ausbildung stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Gibt es einen betrieblichen Ausbildungsplan? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Muss ich wirklich Überstunden machen? Und was ist, wenn es einfach nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? Auskünfte gibt es seit mehr als zehn Jahren kostenlos bei dr-azubi.de, dem Online-Portal der DGB-Jugend. Auszu-bildende können anonym Fragen stellen, die binnen kurzer Zeit beantwortet werden. Ausbildungsstart: die wichtigsten Fragen und Antworten Schulische Ausbildung Eine schulische Ausbildung ist eine interessante Alternative zu der klassischen dualen Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und längst nicht mehr nur in Gesundheitsberufen üblich. Mittlerweile hat sich die Form der schulischen Ausbildung auch auf dem weiteren Arbeitsmarkt durchgesetzt und bietet in vielen Branchen eine gute Alternative zu den nicht ausreichenden Ausbildungsplatzange-boten der Betriebe. Eine rein schulische Ausbildung dauert in der Regel zwischen ein und drei Jahren. Mit dem ein- bis zweijährigen Besuch einer BFS (Berufsfachschule) erlangt man eine berufliche Grundbildung. Bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren schließt man hingegen mit einer Berufsausbildung ab. Dabei wird der theoretische Teil auf der Schulbank durch Praktika mit Leben gefüllt. Von ihrer Wertigkeit wird die rein schulische Ausbildung mit der dualen Ausbildung als gleichwertig angesehen.

JOB & KARRIERE 2022 Der erste Eindruck ist entscheidend: Dein Bewerbungsschreiben muss sitzen. Das Unternehmen muss sich angesprochen fühlen. Diesem Anspruch werden Massenanschreiben nicht gerecht. Wir zeigen euch, wie ihr mit eurem Bewerbungsschreiben das Interesse des Unternehmens weckt und damit deutlich deine Chancen erhöht. Der Aufbau 1. Die Einleitung: 2–3 Sätze, bis zu 3 Zeilen » B ringt zum Ausdruck, dass ihr euch bewerbt und worauf ihr euch bewerbt: „Hiermit bewerbe ich mich“… » S olltest du dich auf ein Gespräch im Rahmen einer Messe oder eines Telefonats beziehen, so gehört dies hierher. » U nterstreicht eure Motivation für diese Position. Warum seht ihr in dieser Position eine Herausforderung, die euch begeistern wird, und warum habt ihr euch dafür entschieden, euch zu bewerben. » S ollte die angestrebte Position weit entfernt von eurem Wohnsitz sein, dann verbesserst du deine Chancen, indem du deine Umzugsbereitschaft und ggf. auch die deiner Familie betonst bzw. glaubhaft machen kannst, dass es immer dein Herzenswunsch war, an den Standort des Unternehmens zu ziehen. 2. Der Hauptteil: 4–6 Sätze » W arum bist du der perfekte Kandidat? » M ach deutlich, dass du der gebotenen Herausforderung gewachsen bist, indem du ggf. vergleichbare Aufgaben, die du in der Vergangenheit erfolgreich übernommen hast, kurz und knapp vorstellst. » S tell klar, dass du die genannten Anforderungen erfüllen kannst, indem du entsprechende Belege anführst, die sich dann in deinem Lebenslauf detailliert wiederfinden. » E ntschuldige Dich keinesfalls für Anforderungen, die du nicht erfüllen kannst, aber begründe, dass du dank deiner raschen Auffassungsgabe in der Lage bist, weitere Fähigkeiten schnell zu erwerben 3. Der Schluss: 2–3 Sätze, bis zu 3 Zeilen » F üge eine persönlich gefasste Schlussformulierung ein, z. B. „Zu einem persönlichen Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich über Ihre Einladung“. » B eende das Anschreiben mit Grußformeln, wir empfehlen „Mit freundlichen Grüßen“. Nicht von uns empfohlene Varianten sind „Mit besten Grüßen“, „Freundliche Grüße“. » U nterzeichne dein Anschreiben mit einem blauen Füller oder mit einem blauen Filzschreiber. Verwende keinesfalls einen einfachen Kugelschreiber. Wer mit seinem Vornamen und Nachnamen vollständig und lesbar unterzeichnet, bringt Wertschätzung zum Ausdruck. Die Optik Das Layout » S chrift: Wir empfehlen die Verwendung einer serifenlosen Schrift (z. B. Arial oder Calibri). Diese lässt sich gut lesen und wirkt modern. Als Schriftgröße empfehlen wir 10 oder 12 pt. Der Zeilenabstand sollte mindestens 1,2, noch besser 1,5 Zeilen, betragen. So ist euer Schreiben gut lesbar. » A bstände: Lege als Abstand zum oberen und unteren Seitenrand 20 mm fest. Wähle als Abstand zum linken 25 mm und zum rechten 20 mm. Es steht euch allerdings frei, einen größeren Abstand einzurichten. » A bsätze: Unterteilt euer Schreiben in Absätze. Kein Absatz sollte mehr als 7 Zeilen und weniger als 3 Zeilen beinhalten. Absätze mit 3, 5 oder 7 Zeilen wirken am besten. Zeigt, dass ihr zu strukturieren wisst. DAS BEWERBUNGSANSCHREIBEN SO MACHT IHR ES RICHTIG 8 BEWERBUNG

BEWERBUNG 9 JOB & KARRIERE 2022 RATGEBER Der Absender In dein Anschreiben gehört zuallererst euer vollständiger Name, eure Postanschrift, eure E-Mail-Adresse und die Telefonnummer, unter der du bestmöglich erreichbar bist. Fehler in diesem Bereich sind unverzeihlich! Wer euch anrufen will, möchte nicht „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ oder ein Besetztzeichen hören. Lass dir keine Einladung entgehen, weil du deine E-Mail-Adresse falsch geschrieben, bzw. weder eine Mailbox eingerichtet hast, noch über einen Anrufbeantworter verfügst. Falls vorhanden, nenne die Adresse deiner Website! Der Adressat Hier gehört die Firmenadresse hin. Unter den korrekten Namen des Unternehmens gehört der Name des Ansprechpartners im Unternehmen, soweit bekannt. Wer den Namen des Unternehmens, bei dem er sich bewirbt, falsch schreibt, kann sich auch gleich selbst eine Absage ausdrucken. Das Datum und der Ort Auf das Anschreiben gehören das Datum der Erstellung und der Ort, der auch im Absender angegeben ist. Achte darauf, dass die Daten im Anschreiben sowie im Lebenslauf übereinstimmen und achte auf die gleiche Schreibweise. Der Betreff In den Betreff gehört das Wort Bewerbung, dann die Kennziffer – soweit vorliegend –, die Bezeichnung der Position genau in dem Wortlaut, den das Unternehmen in der euch vorliegenden Anzeige gewählt hat, und das Medium, in dem ihr diese Anzeige gefunden habt. Die Anrede Euer Schreiben hat nur dann mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu beginnen, wenn euch der Name des Ansprechpartners nicht bekannt ist. Euer Anschreiben sollte maximal zwei Seiten in Anspruch nehmen. Die erfolgreichsten Anschreiben passen auf eine Seite.Wer Fremdwörter verwendet und reichlich oder zu knapp Kommata platziert, überfordert manchmal den geneigten Leser. Zeigt, dass ihr die deutsche Sprache beherrscht und euch kurz, klar und präzise ausdrücken könnt. Rechtschreibfehler sind zu vermeiden, was mit einer Online-Rechtschreibprüfung kein Problem sein dürfte. Es gewinnt, wer die wenigsten hat. Je mehr ihr über den Adressaten in Erfahrung zu bringen wisst, desto besser kannst du dein Anschreiben auf ihn abstimmen. Manchmal gewinnen auch die Bewerber, deren Anschreiben sich von anderen absetzen und Aufmerksamkeit erregen. Manchmal gewinnt auch ein Anschreiben, das sich deutlich von anderen Anschreiben absetzt und die Aufmerksamkeit fesselt. So haben wir schon ein Anschreiben gesehen, das als Etikett auf einer Flasche prangte und originell verpackt das Unternehmen erreichte. Ein 10 kg schwerer, behauener Stein hingegen war sogar den Kreativen zu viel. Wenn es den entsprechenden Adressaten erreicht, kann das Schreiben auch besonders einfühlsam formuliert sein. Material, Qualität, Umfang » P apier: Wir empfehlen die Verwendung von weißem Papier in 100 g/qm oder 120 g/ qm. So wirkt dein Anschrieben hochwertiger als als auf Kopierpapier mit 80 g/qm. Recycling-Papier ist für die meisten Positionen nicht wirklich geeignet. Wer Papier mit Wasserzeichen einsetzt, sollte sicher sein, dass diese hohe Qualität auf der anderen Seite geschätzt wird. » L aserdruck statt Tintenstrahl: Wie auch immer ihr eure Bewerbung druckt, die Qualität sollte bestechen. Die Verwendung von Farbe ist auch heute noch absolut unüblich. FEHLER, NEIN DANKE! Informationen, die in der Bewerbung nicht fehlen dürfen

10 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2022 Die Vorstellung „Moin, ich bin der Tobi.“ So eine Begrüßung geht gar nicht. Ein „Guten Tag“ sollte es schon sein, dann wird der volle Name genannt, kein Spitzname. Nach der Begrüßung folgt am besten ein Satz wie: „Ich habe heute meinen ersten Tag, und es freut mich, Sie kennenzulernen“. Geschafft. Vorsicht gilt beim Händeschütteln: Die Initiative zum Handschlag geht immer vom Ranghöheren aus. Also nicht einfach die Pranke ausstrecken – Abwarten lautet die Devise. Die Kommunikation Gerade am neuen Schreibtisch Platz genommen, schon klingelt das Telefon. Was nun? Eine ungeeignete Antwort wäre: „Ich habe keine Ahnung, ich bin neu.“ Besser ist der Satz: „Ich kläre das gerne für Sie.“ Dann bloß nicht vergessen, Namen, Nummer und Anliegen zu notieren – sonst wirkt der Azubi schnell inkompetent, wenn er die Anfrage weiterleitet. Apropos weiterleiten: Bei E-Mails kann auch allerlei schiefgehen. In eine berufliche E-Mail gehört sicher kein Smiley. Und die richtige Groß- und Kleinschreibung sind ebenso ein Muss wie eine formelle Anrede. Weiteres Fettnäpfchen: die Finger nicht vom eigenen Handy lassen. Das Büroleben Wer den letzten Kaffee nimmt, muss neuen kochen, wer das fehlende Papier im Drucker bemerkt, füllt neues nach – das Einmaleins für ein harmonisches Miteinander im Büro. Wichtig ist die Integration. Das heißt, eine Einladung zum Mittagessen von der älteren Kollegin sollte man nicht ausschlagen. Aber man sollte auch selbst auf Kollegen in der Kantine zugehen und fragen: „Darf ich mich zu Ihnen setzen?“, anstatt gleich den Azubi-Tisch anzusteuern. Lästige Aufgaben Kopieren, Briefe verschicken, den Friseursalon fegen: Beim Berufseinstieg gibt es viele nervige Aufgaben. Es wäre ein Fehler, sofort darüber zu jammern. Dauerhaft muss sich ein Azubi jedoch nicht zum Laufburschen machen lassen. So kann er sich etwa höflich für anspruchsvollere Aufgaben anbieten oder z. B. fragen: „Ich habe mitbekommen, dass Sie morgen eine Tür schreinern – darf ich dabei zuschauen?“ ETIKETTE-TIPPS FÜR AZUBIS Die Schule ist geschafft, die Lehrstelle gefunden: Eigentlich ist das Schlimmste damit überstanden. Aber Achtung: Auf Azubis warten am Anfang der Lehre jede Menge Fettnäpfchen. Dabei sind gerade die ersten Tage und Wochen wichtig. Denn auch hier gilt das Sprichwort: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Foto: Designed by Freepik, Designed by Asierromero / Freepik

JOB & KARRIERE 2022 Schule ist vorbei. Du weißt, was du beruflich machen willst. Aber deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle waren bislang nicht erfolgreich? Oder bist du bereits in einer Ausbildung? Du und dein Ausbilder seid euch jedoch nicht sicher, ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffen kannst? Sprich mit deiner Berufsberatung in der Agentur für Arbeit über eine „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Diese kann dich für die Teilnahme bei einem Bildungsträger vorschlagen. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Deine Ausbildungsbegleiter beim Bildungsträger legen gemeinsam mit dir und deinem Ausbilder fest, wie die Unterstützung für dich aussieht. Das können z. B. Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Begleitung, regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung, Krisen-intervention oder Elternarbeit sein. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben dabei unberührt. Die AsA dauert mindestens vier bis maximal neun Unterrichtsstunden pro Woche. Bei Bedarf kann sie während der ganzen Ausbildungszeit in Anspruch genommen werden. Also, warte nicht bis die Ausbildung scheitert. Melde dich rechtzeitig bei der Berufsberatung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 SO SCHAFFST DU DEINEN BERUFSABSCHLUSS! DIE BERUFSBERATUNG HILFT Foto: Designed by Freepik, Designed by katemangostar / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik Bewirb Dich jetzt für Dein FSJ! Bielefeld und Umgebung Osnabrück und Umgebung Gefördert vom Osnabrück ib-freiwilligendienste.de/osnabrueck freiwilligendienste-osnabrueck@ib.de 0541 3589552 Bielefeld ib-freiwilligendienste.de/bielefeld freiwilligendienste-bielefeld@ib.de 0521 26072517

12 WEITERBILDUNG JOB & KARRIERE 2022 Schülerinnen und Schüler haben in den Vorabgangsklassen häufig nur eine sehr unkonkrete Vorstellung davon, was sie in der Arbeitswelt erwartet und welchen Beruf sie später ergreifen möchten. Dabei stellt die Berufswahl immer noch eine der wichtigsten Weichenstellungen für das weitere Leben dar. Der Besuch einer Jobmesse oder der Berufsberatung sehr hilfreich sein. Folgende Fragen gilt es im Vorfeld zu klären: Was kann ich eigentlich? Gerade für die Berufswahl ist es wichtig, über eine realistische Selbstwahrnehmung zu verfügen und über das eigene Können Bescheid zu wissen. Welchen Beruf wünsche ich mir? Um den Traumberuf zu finden, sollte man sich mit den gewünschten Tätigkeiten auseinandersetzen. Voraussetzungen klären » W as kann ich gut? (Stärken) » W o kann ich mich noch verbessern? (Schwächen) » W elche Ausbildungsgänge sind mit meinem Schulabschluss möglich? » W o will ich mich bewerben? => Wie mobil bin ich? » I n welchen Berufsbildern habe ich schon Erfahrungen z. B. durch Praktika gesammelt? Informationen über Berufe einholen » F amilie, Freunde, Bekanntenkreis: Welche Berufsbilder sind dort vertreten? » A usbildungsmessen besuchen » B erufsinformationszentrum nutzen » K ontakt zu Firmen aufnehmen » „ Beruf aktuell“ von der Agentur für Arbeit besorgen » P raktische Erfahrungen sammeln, Werkstattunterricht » E ignungstests machen: www.berufenet.de Wo finde ich Ausbildungsplätze? » A gentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de » w ww.aish.de … und viele mehr » Z eitungsannoncen/Aushänge » u naufgeforderte Bewerbung: gute Erfolgschancen! EINE PASSENDE AUSBILDUNG FINDEN – ABER WIE? Weitere Informationen im Internet www.planet-beruf.de, www.berufsstrategie.de INFOS

Für die Berufsausbildung nach der Schule bieten sich, je nach Schulabschluss, im Wesentlichen vier Möglichkeiten: » e in Studium an einer Universität oder Fachhochschule » e ine Lehre in einem Betrieb (duales System) » e ine schulische Ausbildung an einer Berufsschule » d as duale Studium als Mischform zwischen Uni und Betriebsausbildung Betriebliche Ausbildung Die betriebliche Ausbildung ist für alle, für die ein Studium nicht in Frage kommt, der häufigste Weg in den Beruf. Die Dauer variiert je nach Berufsfeld zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die Ausbildungsvergütung liegt je nach Jahr und Branche zwischen etwa 270 bis über 1.000 Euro. Die Ausbildung besteht aus Praxis- und Theorieeinheiten. Das nennt sich duales System. Die Praxisphasen finden innerhalb des Ausbildungsbetriebes statt. Begleitend dazu gibt es Berufsschulunterricht, regelmäßig ein- bis zweimal die Woche oder als BlockunFotos: Fotolia: Vadim Guzhva, Designed by rocketpixel / Freepik, Designed by Freepik, Titel: istockphoto/vectortatu/Deagreez VIER WEGE FÜHREN IN DEUTSCHLAND ZUM BERUF terricht mehrere Wochen am Stück. Am Ende der Ausbildung gibt es Abschlussprüfungen und Zeugnisse. Berufsfachschule Einige Berufsausbildungen finden an öffentlichen oder privaten Berufsfachschulen bzw. Fachschulen statt. Zum Teil wird ein Schulgeld erhoben. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen ein und dreieinhalb Jahren und endet mit einer Prüfung. In einigen Branchen wie z. B. nichtärztlichen Berufen aus den Bereichen Medizin und Gesundheitswesen ist eine schulische Ausbildung die Regel, aber auch in anderen Berufen des Sozialwesens, bei Fremdsprachen oder in technischen Branchen, werden sie immer wichtiger. Wer sich für eine schulische Berufsausbildung entscheidet, muss ähnlich wie bei einem Studium auf ein Gehalt verzichten.

Sie wollen sich beruflich qualifizieren? Sie wollen die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für einen erfolgreichen Berufsabschluss und eine Karriere im kaufmännisch- verwaltenden Bereich erwerben? Dann sind Sie am Rudolf-Rempel-Berufskolleg (RRB) an der richtigen Adresse! Am RRB können Sie … … Fachkompetenzen für Ihre berufliche Tätigkeit erwerben. … lernen, die Herausforderungen Ihres Berufes zu erkennen und zu meistern. … lernen, sicher und kompetent Entscheidungen zu treffen. … in Selbstlernzentren Ihre berufliche Entwicklung forcieren und in vielen Bildungsgängen mit speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Computerprogrammen Ihre Fähigkeiten trainieren und erweitern. … Erfahrungen sammeln bei Berufspraktika im europäischen Ausland. … Sprachen lernen und international anerkannte Sprach-Zertifikate erwerben. … einen größeren Einblick gewinnen in die Zusammenhänge von Wirtschaft und Gesellschaft, in denen Sie leben und arbeiten. … einen Abschluss erwerben, der Ihnen auf dem Arbeitsmarkt beste Chancen garantiert. Am RRB arbeiten mit Ihnen … … über 150 qualifizierte Lehrkräfte i.d.R. mit umfassenden Berufserfahrungen in unterschiedlichen Branchen, z.B. in Industrie, Handel, Dienstleistung und Gesundheitswesen. … Gastdozenten mit fachspezifischer Berufspraxis, die Ihnen persönliche Erfahrungen vermitteln, wertvolle Tipps für den Berufsalltag geben und Ihre Fragen beantworten. Am RRB lernen Sie... … mit rund 500 Schüler*innen in vollzeitschulischen Bildungsgängen, über 3.000 Berufsschülerinnen und Berufsschülern und rund 400 Studierenden in der Weiterbildung. … in 89 modernen Klassenräumen, zeitgemäß ausgestattet mit Internetanschluss (LAN und WLAN), interaktivem Display und Dokumentenkamera. … in weiteren Fachräumen, z.B. für Biologie und für medizinische Berufe. … in einer Dreifachsporthalle. … in einem modernen Language Lab. Lernen Sie das Rudolf-Rempel-Berufskolleg auf einer kleinen Entdeckungstour mit Hilfe dieser Broschüre kennen. Geben wir gemeinsam unser Bestes, damit Sie Ihr Bestes erreichen können! Mit dem RRB in Ihre berufliche Zukunft! – Gemeinsam zum Erfolg 14 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2022

Wir beraten Sie gerne: Rudolf-Rempel-Berufskolleg | An der Rosenhöhe 5 | 33647 Bielefeld Fon 05 21 – 51 54 07 (Weiterbildung) | 05 21 – 51 54 10 (schulische Angebote) | Fax 05 21 – 51 54 06 E-Mail: buero.rrbk@bielefeld.de Unsere Weiterbildungsangebote: In der Fachschule: 1 Berufsbegleitendes Studium in den Fachbereichen: • Absatzwirtschaft/Marketing • Rechnungswesen/Steuern • Personalwirtschaft Abschluss: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt*in/ Bachelor Professional 2 Verbundstudium RRB – FHM (gebührenpflichtiges Fernstudium) im Schwerpunkt Absatzwirtschaft Abschluss: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt*in + Bachelor of Arts – Betriebswirtschaft 3 Duales Fachschulstudium + kaufmännische Erstausbildung zum/zur Kauffrau/Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung Abschluss: Staatlich geprüfte/r Speditionsbetriebswirt*in + Berufsabschluss 4 Lehrgang der Fachschule für Techniker Abschluss: Staatlich geprüfte/r Wirtschafts- techniker*in ggf. mit der Option eines Bachelors im Verbund mit der FHM (gebührenpflichtig) In der Fachoberschule: 1 Fachoberschule Klasse 12 (Vollzeit: 1 Jahr) im Anschluss an eine kaufmännische Berufsausbildung Abschluss: Fachhochschulreife (FHR) 2 Fachoberschule Klasse 13 (Vollzeit: 1 Jahr) im Anschluss an eine kaufmännische Berufsausbildung + Fachhochschulreife. Abschluss: Abitur (AHR) Unsere schulischen Angebote: Abitur am Berufskolleg Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (AHR) am Wirtschaftsgymnasium • Schwerpunkt Wirtschaft / Informationstechnologien • Schwerpunkt Wirtschaft / Europa / Sprache Umfassender Einsatz von Notebooks im Unterricht (Notebookklassen) in beiden Schwerpunkten. Fachhochschulreife am Berufskolleg Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) in der Höheren Handelsschule • Schwerpunkt Betriebswirtschaft • Schwerpunkt Europa mit/ohne Notebook Gemeinsam zum Erfolg Rudolf Rempel Berufskolleg UNSER WISSEN – IHR ERFOLG Wir bieten Ihnen:

Warum wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindest- lohn eingeführt? Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Damit leistet der gesetzliche Mindestlohn zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Mindestlohn? Der Mindestlohn wird durch das Mindestlohngesetz geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werden. Diese Gesetze bilden auch die Grundlage für vom Mindestlohn abweichende Tarifverträge innerhalb des Übergangszeitraums. Für wen gilt der allge- meine Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahre. Um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, kann lediglich bei ihnen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Für wen gilt der all- gemeine Mindestlohn nicht? » F ür Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung. » A uszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz » e hrenamtlich tätige Personen » P ersonen, die einen freiwilligen Dienst ableisten » T eilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung » H eimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz » S elbstständige DER MINDESTLOHN FRAGEN & ANTWORTEN Ab dem 1. Januar 2019 ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde in Deutschland Pflicht, ab 2020 9,35 Euro. Was genau bedeutet das? Wir haben Antworten für euch. Foto: Designed by Freepik 16 RATGEBER

Gilt der Mindestlohn für Rentnerinnen und Rentner? Ja. Gilt der Mindestlohn für Jugendliche? Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Gilt der Mindestlohn für Schülerinnen und Schüler? Der Mindestlohn gilt für Schülerinnen und Schüler, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Gilt der Mindestlohn auch für Menschen, die an einer Maßnah- me der Arbeitsförde- rung teilnehmen, z. B. 1-Euro-Jobs? Nein, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei ihnen steht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erhalten sie regelmäßig unterstützende Leistung nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) oder dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Erhalten auch aus- ländische Beschäftig- te den Mindestlohn? Ja. Der Mindestlohn gilt auch für sie, wenn sie in Deutschland arbeiten – egal ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind. Erhalten Auszu- bildende einen Mindestlohn? Für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Was gilt für Personen mit einem Minijob? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich für Minijobberinnen und Minijobber bei einem Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde eine maximale Arbeitszeit von 48,966 Stunden pro Monat. Beim gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht. Das heißt, auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Minijobs trägt der Arbeitgeber – zusätzlich zum Bruttostundenlohn. Neu ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern zukünftig aufzeichnen sowie diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren und bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen muss. Erhalten auch Praktikantinnen und Praktikanten den Mindestlohn? Ja, es gilt der Grundsatz, dass Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Zudem gilt der Mindestlohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz. www.der-mindestlohnwirkt.de. WEITERE INFO RATGEBER 17 JOB & KARRIERE 2022

18 RATGEBER JOB & KARRIERE 2022 Wer eine betriebliche Aubildung beginnt, erhält auch eine Ausbildungsvergütung. Doch was, wenn sie beim besten Willen nicht reicht? Schließlich sollen die Fahrten zum Ausbildungsort, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Und auch die Berufskleidung oder spezifische Arbeitsmaterialien können ins Geld gehen. Für Azubis, die für ihre Ausbildung den Heimatort verlassen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommt noch Miete dazu. Da kann es finanziell schon mal eng werden. Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und die ihre erste Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf antreten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Arbeitsagentur stellt auf ihren Seiten einen BAB-Rechner bereit. www.babrechner.arbeitsagentur.de Anders als bei einer staatlich anerkannten Ausbildung erhalten junge Menschen, die eine schulische Ausbildung machen, keine Vergütung. Im Gegenteil, meistens kosten diese Schulen auch noch Geld. Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht durch die BAB unterstützt, doch können Schüler Bafög, also Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Dieser monatliche Zuschuss muss anders als bei Studenten nicht einmal zurückgezahlt werden. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. www.bafög.de Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht von der BAB unterstützt, doch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anders als Studierende, müssen Schülerinnen und Schüler den monatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. www.bildungskredit.de Geldmangel sollte kein Hinderungsgrund sein, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Am häufigsten entscheiden sich Auszubildende für Praktika, die mit ERASMUS-Geldern finanziert werden. Dabei können sie aus einer Vielzahl an Programmen verschiedener Förderträger auswählen. Die Zuschüsse sind je nach Land und Dauer unterschiedlich hoch. Zudem können Azubis Zuschüsse zu Fahrtkosten, Vorbereitung und Sprachkursen bekommen. www. erasmusplus.de, www.auslandslust.de, www.sequa.de, www.auslandsaufenthalt.org Auch verschiedene Stiftungen greifen Auszubildenden unter die Arme. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es eine Datenbank mit allen Kriterien, die durchaus sehr speziell sein können. www.stipendienlotse.de Auszubildende mit herausragenden Leistungen können von einem Weiterbildungsstipendium innerhalb eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren: Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von jährlich 2000 Euro für Weiterbildungen beantragen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben.Erfolgreiche Azubis, die nach mindestens zweijähriger Berufspraxis studieren wollen, kommen für das Aufstiegsstipendium des Bundes in Frage. www.bmbf.de FÖRDERMITTEL IM ÜBERBLICK STAATLICHE SOWIE DURCH STIFTUNGEN FINANZIERTE HILFEN Übrigens: Auch wer noch keinen Ausbildungsplatz hat, kann finanziell gefördert werden. Beispielsweise die Teilnehmenden berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Finanziell gefördert werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten. Berufsausbildungsbeihilfe kann auch von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die sich auf den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.

JOB & KARRIERE 2022 Das ist nicht neu. Was jetzt aber hinzukommt und immer häufiger genutzt wird, ist das Bewerbungsgespräch per Videochat. Die Agentur für Arbeit gibt Tipps, damit es mit der Wunschausbildung klappt: Grundsätzlich gilt, dass bei einem Vorstellungsgespräch per Video die gleichen Regeln gelten, wie bei einem persönlichen Gespräch: Angemessene Kleidung, nicht zu starkes Styling oder auch Pünktlichkeit. Es gibt aber auch Dinge, die etwas anders sind. Zum Beispiel schaut man bei einem normalen Gespräch die Ausbilder und Chefs direkt an, online ist der Blick in die Kamera am besten, damit der Arbeitgeber direkt in die Augen der Jugendlichen schauen können. Einer der häufigsten Fehler ist ein Technikproblem. Deshalb am besten im Vorfeld schon mal die Technik testen. Funktionieren Mikrofon und Kamera? Ein solches Gespräch kann natürlich auch online mit Freunden oder der Familie geprobt werden, um sich an die Kamerasituation zu gewöhnen. Eine LAN-Verbindung (mit Netzkabel) ist außerdem stabiler als eine kabellose W-LAN-Verbindung. Wichtig ist zudem, die Hintergrundgeräusche zu minimieren und sich einen Ort zu suchen, der leise und im Hintergrund aufgeräumt ist. Manchmal kommt es dennoch zu leichten Tonproblemen, weshalb die Bewerber laut, klar und deutlich sprechen sollten. Und gerade bei einem Videochat kommt es auf die Mimik an. Der Vorteil eines solchen Vorstellungsgesprächs ist, dass man nicht sieht, wie man mit dem Fuß leicht wippt oder die Hände feucht werden. Umso wichtiger ist es, dass sich der Oberkörper und das Gesicht natürlich darstellen. Ein freundlicher Gesichtsausdruck ist schon die halbe Miete für ein sympathisches Auftreten vor der Kamera. Es lohnt sich in ein gutes Headset und eine vernünftige Kamera zu investieren. Für die Personalchefs ist es angenehmer, wenn man die Jugendlichen klar und deutlich erkennen und gut verstehen kann. Ein verzerrtes Bild und ein unangenehmer Sound machen keinen guten Eindruck. Am besten ist übrigens auch eine Lichtquelle von vorne, damit das Gesicht nicht voller Schatten ist. Ein komplettes Bewerbungstraining und Tipps worauf man bei einer Online-Bewerbung achten sollte, gibt es kostenlos auf der Seite von Planet Beruf: https://bwt.planet-beruf.de/. Bei weiteren Fragen hilft auch die Berufsberatung. Hierfür einfach einen telefonischen Termin vereinbaren und Unterstützung bekommen. Jetzt anrufen unter 0800 4 5555 00 oder einfach auf https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung die Berufsberatung kontaktieren. IMMER ANGESAGTER: DIE BEWERBUNG PER VIDEO Foto: Adobe Stock

20 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2022 Arbeitsmittel Während deiner Ausbildung brauchst du verschiedene Materialien zum Arbeiten. Diese Arbeits- und Ausbildungsmittel muss dein Arbeitgeber dir finanziell zur Verfügung stellen. Als solche gelten Werkzeuge, Arbeitskleidung, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher sowie Schreib- und Zeichenutensilien. Selbstverständlich wird von dir erwartet, sorgfältig mit den Materialien umzugehen. Arbeitszeiten Angaben zur Arbeitszeit findest du im jeweiligen Arbeitsvertrag. Meist wird diese Arbeitszeit über eine Stempeluhr oder schriftlich kontrolliert. Dazu zählen ebenso die regulären Tätigkeiten, die du für den Arbeitgeber leistest, das Schreiben deiner Ausbildungsberichte als auch der Wechsel der Kleidung im Betrieb. Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, kann teilweise auch zur Arbeitszeit mitgezählt werden, abzüglich der Pausen. Qualifikation des Ausbilders Dein Ausbilder muss eine erforderliche Qualifikation besitzen, beispielsweise eine Abschlussprüfung im Fachbereich. Ebenso braucht er berufs- oder arbeitspädagogische Kenntnisse. Ausbildungsgerechte Beschäftigung Um deinen Abschluss zu gewährleisten, ist es notwendig, ordnungsgemäße Tätigkeiten zu verrichten. Routinetätigkeiten, Erledigungen für deinen Chef und Vertretungsarbeiten werden vom Staat als Ordnungswidrigkeit angesehen und dienen nicht dem Ausbildungszweck. Kündigung Falls dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Unwirksam ist eine Kündigung, sobald sie » n icht schriftlich erteilt worden ist » k einen wichtigen Grund enthält (Ausnahme: Während der Probezeit kann grundlos gekündigt werden) » d ein Ausbilder zwei Wochen schon im Voraus wusste, dass er dir kündigen wird Für den Fall, dass du einverstanden sein solltest, kannst du die Kündigung des Arbeitgebers mit einem Schlichtungsvertrag in eine Kündigung deinerseits oder in einen Aufhebungsvertrag umwandelt. Das verschafft dir Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Ausbildungsziel Dein Betrieb bzw. dein Ausbilder ist dafür verantwortlich, dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit zu erreichen. Für jeden einzelnen Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. An diesen Ausbildungsrahmenplan orientiert sich dein Betrieb und deine Ausbildung. Je nachdem, welchen Schulabschluss du besitzt, kannst du deine Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Auch eine Verlängerung ist möglich. Du kannst sie z. B. aus Krankheitsgründen beantragen, um zu gewährleisten, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Urlaub Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Wann du ihn wahrnimmst, musst du mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder absprechen. Die Anzahl deiner Urlaubstage wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dieser befasst durchschnittlich 24 Tage im Jahr. Sobald du im Urlaub krank wirst, ist es ratsam, sich ein ärztliches Attest aushändigen zu lassen. So werden die Krankheitstage nicht von deinen Urlaubstagen abgezogen. Zeugnisse Deine Ausbilder sind dazu verpflichtet, dir zum Abschluss deiner Ausbildung ein ausführliches Zeugnis auszuhändigen. Dabei ist zu beachten: Krankheitsangaben, Privatangaben sowie Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung im Zusammenhang stehen, sind unzulässig. DIE RECHTE VON AUSZUBILDENDEN

AUSBILDUNG 21 JOB & KARRIERE 2022 Es ist gut, dass es Versicherungen als Schutz vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse gibt. Die Gretchenfrage: Wie viele und welche Versicherungen brauchen wir? Die Antwort: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern nur so viele wie nötig. Jeder muss sich ganz individuell fragen: Welche Risiken sind typisch für meine jetzige Lebensphase und gegen welche Schadenshöhe will ich mich absichern? Die nachfolgende Übersicht soll helfen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Auto- und Zweirad- versicherung Wer ein Auto oder Motorrad beim Straßenverkehrsamt anmeldet, muss vorher eine KfZHaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sinnvoll ist es, vor allem neuere Fahrzeuge freiwillig Teil- oder Vollkasko zu versichern. Private Haftpflicht- versicherung Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Das kann die beschädigte Brille des Nachbarn sein oder die Massenkarambolage, die ein Fußgänger beim Überqueren der Straße auslöst. Unverheiratete Kinder sind, solange sie in einer Schul- oder Berufsausbildung sind, über die Eltern mitversichert. Jahresbeiträge beginnen bei etwa 50 Euro. Hausratversicherung Die Hausratversicherung tritt ein bei Feuer, Einbruchsdiebstahl, Wasserschäden, Sturm, Hagel und Vandalismus, wenn zum Beispiel Einbrecher das Mobiliar kurz und klein schlagen. Über die Hausratsversicherung der Eltern sind Auszubildende und Studierende nur versichert, solange sie mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Regel ist der Diebstahl eines Fahrrads mit abgesichert. Krankenversicherung Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beim Vater oder bei der Mutter kostenfrei mitversichert. Die kostenfreie Versicherung verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn du nicht anfängst zu arbeiten oder eine Ausbildung beginnst. Wer studiert, eine Schulausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr macht, kann maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kostenfrei familienversichert sein. Als Angestellter, Arbeiter oder Azubi ist man automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Freiwillig können Zusatzversicherungen mit attraktiven Leistungen abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Als Versicherungsnehmer für eine private Krankenversicherung kommen nur Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, Selbstständige, Beamte und Studenten in Betracht. Die Beiträge sind nicht vom Einkommen, sondern vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand abhängig. Ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt, ist vor Auslandsreisen unbedingt zu prüfen. Berufsunfähigkeits- versicherung Wer in jungen Jahren berufsunfähig wird, hat nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Anders als die Unfallversicherung schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung neben Unfällen auch Krankheiten als Ursachen für teilweise oder vollständige Invalidität ein. Lebensversicherung Willst du für die Familie jetzt und für das Alter später vorsorgen? Dann ist die Risikolebensversicherung der richtige Einstieg. Sie ist sozusagen die kleine Schwester der kapitalbildenden Lebensversicherung. Weil sie nur im Todesfall leistet, sind die Beiträge äußerst günstig. Rechtsschutzver- sicherung Vor einem Streit vor Gericht empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und Zeugengelder. Sie gilt als Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sowie als Rechtsschutz für Grundeigentum und Miete und ist unbedingt zum empfehlen.. AUF NUMMER SICHER! WICHTIGE VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK

SCHULABSCHLUSS NACHHOLEN – ZWEITER BILDUNGSWEG HÖHEREN BILDUNGSABSCHLUSS AUF DEM ZWEITEN BILDUNGSWEG ERREICHEN

AUSBILDUNG 23 JOB & KARRIERE 2022 Sie haben sich entschieden, einen Schulabschluss auf dem sogenannten zweiten Bildungsweg zu machen? Berufsbegleitend erfolgt dies an Abendschulen. An Kollegs ist der Erwerb in Vollzeit möglich. Je nachdem, welcher Schulabschluss angestrebt wird, stehen Erwachsenen weitere Einrichtungen offen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es alle Schulformen. Auch die Bezeichnungen können voneinander abweichen. Welcher Schulab- schluss an welcher Schulart? (Qualifizierender) Hauptschulabschluss: Abendschule, Volkshochschule, andere Bildungsträger. Mittlerer Bildungsabschluss: Abendrealschule, Berufsfachschule, Berufsschule. Fachhochschulreife: Abendgymnasium, Berufsoberschule/Fachoberschule, Fachschule. Fachgebundene Hochschulreife: Fachoberschule Klasse 13 mit einer Fremdsprache, Berufsoberschule. Allgemeine Hochschulreife: Kolleg (Vollzeit) oder Abendgymnasium (Teilzeit), Berufliches Gymnasium/Fachgymnasium, Berufsoberschule (mit Nachweis der zweiten Fremdsprache), Fachoberschule Klasse 13 mit zweiter Fremdsprache. Informationen zum zweiten Bildungsweg Je nach Schulform findet der Unterricht tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. Das solltest du bei deiner Zeitplanung beachten. Falls du mehr über den zweiten Bildungsweg erfahren möchtest, kannst du dich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wenden unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 55 55 00 und einen Termin vereinbaren. Externenprüfung: im Selbststudium auf den Schulabschluss vorbereiten Du kannst alle Schulabschlüsse erwerben über die sogenannten Nichtschüler- bzw. Externenprüfung. Dabei lernst du im Selbststudium oder in speziellen Vorbereitungskursen. (…) Weitere Informationen erhältst du beim zuständigen Schulamt. Prüfung für Begabte In manchen Bundesländern kannst du die Allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erwerben. Dieses Angebot richtet sich an besonders begabte Berufstätige. Wie bei der Nichtschülerprüfung bereitest du dich im Selbststudium darauf vor. In vielen Bundesländern gibt es Einrichtungen, die Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung anbieten. Der Deutsche Bildungsserver informiert über diese Regelungen in den Bundesländern. Studieren ohne Abitur Hast du nach Abschluss deiner Berufsausbildung schon einige Jahre Berufserfahrung gesammelt? Ggf. kannst du dann den sogenannten dritten Bildungsweg einschlagen und ohne Abitur ein Studium aufnehmen. Neben allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrjährige einschlägige Berufspraxis bzw. qualifizierte Weiterbildung) können in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Anforderungen gelten, zum Beispiel: » Meisterstudium. » Mindestnoten bei vorangegangenen Berufs- oder Fortbildungsabschlüssen » Mittlerer Bildungsabschluss Nachweis der Prüfungs- vorbereitung Nicht immer ist der direkte Hochschulzugang möglich. Vor der endgültigen Zulassung zum Studium muss unter Umständen die fachbezogene Eignung nachgewiesen werden. Welche Zugangsregelung jeweils angewandt wird, legen die Bundesländer fest. Im Wesentlichen werden folgende Modelle unterschieden: » Zugangsprüfung » Studium auf Probe » D irektzugang/ Eignungsgespräch » Meisterstudium Ab dem Sommersemester 2020 soll in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie auch qualifizierten Fachkräften ohne Abitur die Möglichkeit auf ein Studium geboten werden. Es lohnt sich also, diese Entwicklung im Auge zu behalten. Falls du dich für den dritten Bildungsweg entscheidest, solltest du auch über die Finanzierung nachdenken. Wende dich dazu an die Arbeitsagentur in deiner Nähe. Foto: Designed by rawpixel.com / Freepik

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