Job & Karriere Hamburg

22 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2024 Arbeitsmittel Während deiner Ausbildung brauchst du verschiedene Materialien zum Arbeiten. Diese Arbeits- und Ausbildungsmittel muss dein Arbeitgeber dir finanziell zur Verfügung stellen. Als solche gelten Werkzeuge, Arbeitskleidung, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher sowie Schreib- und Zeichenutensilien. Selbstverständlich wird von dir erwartet, sorgfältig mit den Materialien umzugehen. Arbeitszeiten Angaben zur Arbeitszeit findest du im jeweiligen Arbeitsvertrag. Meist wird diese Arbeitszeit über eine Stempeluhr oder schriftlich kontrolliert. Dazu zählen ebenso die regulären Tätigkeiten, die du für den Arbeitgeber leistest, das Schreiben deiner Ausbildungsberichte als auch der Wechsel der Kleidung im Betrieb. Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, kann teilweise auch zur Arbeitszeit mitgezählt werden, abzüglich der Pausen. Qualifikation des Ausbilders Dein Ausbilder muss eine erforderliche Qualifikation besitzen, beispielsweise eine Abschlussprüfung im Fachbereich. Ebenso braucht er berufs- oder arbeitspädagogische Kenntnisse. Ausbildungsgerechte Beschäftigung Um deinen Abschluss zu gewährleisten, ist es notwendig, ordnungsgemäße Tätigkeiten zu verrichten. Routinetätigkeiten, Erledigungen für deinen Chef und Vertretungsarbeiten werden vom Staat als Ordnungswidrigkeit angesehen und dienen nicht dem Ausbildungszweck. Kündigung Falls dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Unwirksam ist eine Kündigung, sobald sie » nicht schriftlich erteilt worden ist » keinen wichtigen Grund enthält (Ausnahme: Während der Probezeit kann grundlos gekündigt werden) » dein Ausbilder zwei Wochen schon im Voraus wusste, dass er dir kündigen wird Für den Fall, dass du einverstanden sein solltest, kannst du die Kündigung des Arbeitgebers mit einem Schlichtungsvertrag in eine Kündigung deinerseits oder in einen Aufhebungsvertrag umwandelt. Das verschafft dir Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Ausbildungsziel Dein Betrieb bzw. dein Ausbilder ist dafür verantwortlich, dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit zu erreichen. Für jeden einzelnen Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. An diesen Ausbildungsrahmenplan orientiert sich dein Betrieb und deine Ausbildung. Je nachdem, welchen Schulabschluss du besitzt, kannst du deine Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Auch eine Verlängerung ist möglich. Du kannst sie z. B. aus Krankheitsgründen beantragen, um zu gewährleisten, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Urlaub Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Wann du ihn wahrnimmst, musst du mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder absprechen. Die Anzahl deiner Urlaubstage wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dieser befasst durchschnittlich 24 Tage im Jahr. Sobald du im Urlaub krank wirst, ist es ratsam, sich ein ärztliches Attest aushändigen zu lassen. So werden die Krankheitstage nicht von deinen Urlaubstagen abgezogen. Zeugnisse Deine Ausbilder sind dazu verpflichtet, dir zum Abschluss deiner Ausbildung ein ausführliches Zeugnis auszuhändigen. Dabei ist zu beachten: Krankheitsangaben, Privatangaben sowie Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung im Zusammenhang stehen, sind unzulässig. DIE RECHTE VON AUSZUBILDENDEN

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