Job & Karriere Karlsruhe / Rastatt / Pforzheim / Baden-Baden und Umland

Ein Produkt aus dem Hause LocaDino© Bekannt aus: AUSBILDUNGSBETRIEBE DER REGION – STUDIUM – FREIWILLIGENDIENSTE – SOZIALE BERUFE – WEITERBILDUNG – DUALES STUDIUM LocaDino-Jobs.de: Region Karlsruhe / Rastatt / Pforzheim / Baden-Baden und Umland

JOB & KARRIERE 2023 INHALT RATGEBER Das Halbjahreszeugnis 03 Deine berufliche Zukunft im BiZ 07 Bewerbung per Video 11 4 Wege zum Beruf 15 Mindestlohn 22 Eine passende Ausbildung finden 28 BEWERBUNG Richtig Vorsprechen 14 Die Berufsberatung hilft 15 Bewerbungsschreiben 20 Wichtige Informationen 21 AUSBILDUNG Es ist nie zu spät! 06 Betriebliche oder schulische Ausbildung? 08 Zukunftssicherung Ausbildung 12 Fördermittel 13 Die Rechte von Auszubildenden 18 XING-Profil 26 Zweiter Bildungsweg 30 STUDIUM Planet-Beruf.de 32 Und nach dem Studium 33 Studentenjobs 34 Job & Karriere LocaDino-Jobs.de IMPRESSUM HERAUSGEBER ........................ : LocaDino International GmbH Bad Schwartau/Lübeck-Berlin-München Zentrale: Eutiner Ring 2, 23611 Bad Schwartau, Tel. 0451/28080-35, mail: schulze @locadino.de DRUCK ...................................... : LocaDino International GmbH GESCHÄFTSFÜHRER.............. : Jörg Loose MEDIA MANAGEMENT ......... : D. Schulze SOCIAL MEDIA & ONLINE ....: T. Jannis REDAKTION ............................: M. Küsel LAYOUT, GRAFIK, SATZ ........: R. Ernst, M. Küsel ANZEIGEN................................ : D. Schulze, C. Zühlke VERTRIEB ...................................: A. Kakagiannis Job und Karriere Hefte werden deutschlandweit in Abschlussklassen der Schulen verteilt und über social Media Kanäle als epaper an Zielgruppen gesendet. Die einzelnen Jobausschreibungen werden über social Media Kanäle direkt nach Regionen an die Zielgruppen mit garantierten Auslieferungen gesendet.

RATGEBER 3 JOB & KARRIERE 2023 Publication name: Dynamische Anzeige 1-spaltig generated: 2021-04-26T11:26:30+02:0 www.arbeitsagentur.de/bildung Mehr als 300 Ausbildungen und 21.000 Studiengänge? Keine Panik! Die Studien- und Berufsberatung hilft dir, den für dich passenden Weg zu finden. Termine gibt es unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00 oder unter www.arbeitsagentur.de/eservices. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – das gilt auch bei der Berufswahl. Spätestens jetzt mit den Halbjahreszeugnissen solltet ihr euch bewerben. Die Berufsberatung hilft euch bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz. Oder fehlt dir noch der Durchblick, welche Ausbildung bzw. welches Studium für dich die richtige Wahl ist? Dann solltet ihr einen ausführlichen Beratungstermin vereinbaren. Gemeinsam mit euch findet die Berufsberatung heraus, welche Berufe zu euren Fähigkeiten und Interessen passen. Über Berufe informieren könnt ihr euch im Berufsinformationszentrum (BiZ). Hier werden regelmäßig Veranstaltungen rund um Ausbildung, Studium und Beruf durchgeführt. Termine zur Berufsberatung könnt ihr online unter www.arbeitsagentur.de > Meine eServices > oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 vereinbaren. TERMINE MIT DEN HALB- JAHRESZEUGNISSEN DURCHSTARTEN!

4 RATGEBER JOB & KARRIERE 2023 Studium oder Ausbildung? So hilft die Berufsberatung Nach der Schule den richtigen Beruf zu finden, ist für viele eine riesige Herausforderung. Womit möchte ich mich dauerhaft beschäftigen? Soll ich eine Ausbildung machen oder lieber studieren? Passt Industriekaufmann/frau oder Wirtschaftsingenieur*in besser zu mir? Yvonne Lindemann und Thomas Bornhöft, Studien- und Berufsberater*in der Agentur für Arbeit, erläutern, wie dich die Berufsberatung dabei auf vielfältigste Art unterstützt. Job & Karriere: Laut einer OECD-Studie schützt ein Studium am besten vor Arbeitslosigkeit. Sollten deshalb alle Schüler weiter zur Schule gehen und studieren? Bornhöft: Nein, denn nicht jeder Studiengang schützt vor Arbeitslosigkeit und ein Studium ist nicht für jeden die richtige Wahl. Jugendliche müssen ihren ganz eigenen Weg – ob Ausbildung oder Studium oder beides – finden und gehen. Wichtig ist dabei nicht nur, seine Interessen und Stärken vorher zu erkunden, sondern sich auch umfassend zu informieren. Das kann vor Umwegen schützen. Lindemann: Wer sich mehr für praktische Tätigkeiten interessiert, für den ist die Ausbildung ein attraktiver Berufsstart mit guten Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zum Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in. Und selbstverständlich kann man auch nach der Ausbildung noch ein Studium aufsatteln. Eine andere Option für eher praktisch veranlagte Schülerinnen und Schüler ist das duale Studium. Es wird in unterschiedlichen Fachrichtungen angeboten und verbindet theoretische Studieninhalte mit praxisorientierten Ausbildungsinhalten. Die Berufsberatung hilft gern dabei, den individuellen Weg zu finden. Job & Karriere: Viele wissen auch nicht, dass sie durch den Abschlusseiner Ausbildung einen höheren Schulabschluss erreichen können. Wann ist das der Fall? Bornhöft: Hauptschüler können während der zweijährigen betrieblichen Ausbildung z.B. zur Fachkraft im Gastgewerbe oder Verkäufer*in einen mittleren Schulabschluss erlangen. Voraussetzung ist, dass sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse (Minimum fünf Jahre und keine Note schlechter als 4) nachweisen. Lindemann: Realschüler können ihre Fachhochschulreife während ihrer dreijährigen Ausbildung z.B. als Fachkraft für Lagerlogistik oder Einzelhandelskaufmann/frau erwerben, wenn sie zwei Jahre lang zwei Mal wöchentlich abends am zusätzlichen Berufsschulunterricht teilnehmen. Auch während einer schulischen Ausbildung, z.B. als Sozialpädagogische/r Assistent*in ist der zusätzliche Schulabschluss möglich. Ein Gesprächstermin bei der Berufsberatung lohnt sich auf jeden Fall und kann Klarheit und Orientierung im Bildungsdschungel bieten. Job & Karriere: Egal ob man sich für ein Studium oder eine Ausbildung interessiert, wie findet man den für sich passenden Beruf? Lindemann: Bloß nicht von Moden, Trends und angesagten Tipps verwirren lassen, sondern in sich hineinschauen. Schließlich wird diese Entscheidung das ganze Leben mitbestimmen. Wichtig ist es für Jugendliche zunächst herauszufinden, was sie selbst können und möchten. Denn der Beruf soll ja zu ihnen passen. Dabei sind nicht nur Schulnoten und LiebThomas Bornhöft und Yvonne Lindemann

RATGEBER 5 JOB & KARRIERE 2023 lingsfächer entscheidend, sondern vor allem die eigene Persönlichkeit. Auch Hobbys, Erfahrungen aus Praktika oder Ehrenämtern sollten in die Überlegungen einfließen. Der Weg zum Traumjob führt über die eigenen Interessen und Stärken. Anregungen können z.B. das Berufsinformationszentrum (BiZ), BERUFENET unter www.arbeitsagentur. de, das BERUFE-Universum unter www.planet-beruf.de oder das Internetportal www.studienwahl.de bieten Job & Karriere: Wie genau sieht das Angebot der Berufsberatung aus? Bornhöft: Jugendliche können mit uns über ihre beruflichen Wünsche und Erwartungen sprechen, aber auch über Probleme und Bedenken, die sie haben. Wir beraten sie zu Aufgaben und Tätigkeiten in Berufen sowie über deren Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen. Auch über Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten oder über Bewerbungsverfahren und -termine erhalten sie von uns Informationen. Bei der Frage, ob für den Traumberuf wirklich die gesundheitlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen, können unsere Fachdienste mit medizinischen Untersuchungen, Berufswahltests und fachlichen Eignungsfeststellungen helfen. Lindemann: Und wir unterstützen die Vermittlung in Ausbildungsstellen und duale Studiengänge, durch Bewerbungsmappenchecks, Adressen von Betrieben und teilweise auch finanziell durch Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten zu Vorstellungsverfahren. Wer während einer betrieblichen Ausbildung Schwierigkeiten in der Berufsschule hat, kann bei uns Nachhilfe als ausbildungsbegleitende Hilfe erhalten. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 können mit uns Beratungstermine vereinbart werden. Job & Karriere: Wann sollten sich Jugendliche spätestens um das Thema „Berufswahl“ kümmern? Bornhöft: Schülerinnen und Schüler sollten möglichst früh starten. Spätestens im vorletzten Schuljahr sollten sie damit anfangen, ihre Interessen und persönlichen Stärken zu erkunden. Teilweise beginnen dann schon die Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze und duale Studiengänge. Banken, Versicherungen und manche Großbetriebe beginnen sehr früh mit dem Auswahlverfahren. Die Offenen Hilfen der Lebenshilfe Kreisvereinigung Rastatt/Murgtal e.V. haben zum Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen in der Gesellschaft zu fördern und einen Beitrag zur Unterstützung von betroffenen Familien zu leisten. Hast du Interesse, Kinder oder Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in ihrer Freizeit und beim Schul- oder Kindergartenbesuch zu begleiten? Als Teil der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e.V. bieten die Murgtal-Werkstätten & WohngemeinschaftengGmbHalsDienstleistungsunternehmenderEingliederungshilfe an sieben Standorten über 500 Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Einschränkungen berufliche und soziale Rehabilitation. Hast du Interesse, unsere Bewohner und Mitarbeiter im Bereich Wohnen oder Arbeiten zu begleiten? Starte auch du bei uns ein an unseren Standorten von Gernsbach bis in den Großraum Rastatt und in den Bereichen Durmersheim, Bietigheim und Malsch Im Anschluss besteht die Möglichkeit eine Ausbildung im Bereich Heilerziehungspflege ein Studium der Sozialen Arbeit oder eine kaufmännische Ausbildung im Bereich Gesundheitswesen zu absolvieren. Dein Profil: ● Du willst endlich etwas erleben und praktisch arbeiten ● Du willst mit Menschen zu tun haben und vielleicht deinen zukünftigen Beruf kennenlernen Unser Angebot: ● Eine tolle Arbeit mit spannenden Themen und Austausch mit anderen FSJ’lern ● Ein monatliches Taschengeld und 30 Tage Urlaub im Jahr Wir freuen uns auf deine Bewerbungsunterlagen (gerne per E-Mail). Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e.V., I Murgtal-Werkstätten & Wohngemeinschaften gGmbH Bereits Fachkraft? Weitere Infos auf unserer Homepage Personalabteilung, Pionierweg 3-4, 76571 Gaggenau-Ottenau, bewerbung@m-w-w.net,www.lebenshilfe-rastatt-murgtal.de

Eine Aus- oder Weiterbildung bringt dich weiter Der Fachkräftemangel steigt. Schon heute fehlen der Wirtschaft in einigen Branchen und Regionen qualifizierte Fachkräfte. Eine Lücke, die du schließen kannst, denn wer sich heute aus- oder weiterbilden lässt, ist morgen gesuchte Fachkraft. Und kann zuversichtlich in eine sichere Zukunft blicken. Du bist zwischen 25 und 35 Jahre alt und ohne Berufsabschluss? Dann starte jetzt durch! Die Initiative „Zukunftsstarter“ hilft jungen Erwachsenen wie dich dabei, einen neuen Anlauf für eine Aus- oder Weiterbildung zu nehmen. Außerdem unterstützt sie dich auf deinem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss. Nutz jetzt deine Chance und werde Zukunftsstarter! Starte jetzt in deine neue Zukunft! Für eine Berufsausbildung ist es nie zu spät. Auch für junge Menschen ab 25 Jahre ist sie noch ein lohnendes Ziel. Schließlich liegen noch etwa 30 bis 40 Jahre Arbeitsleben vor dir. Darum gibt es gute Gründe, die eigene berufliche Zukunft noch einmal auf einer neuen Qualifikation aufzubauen: » Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung werden besser entlohnt als angelernte Arbeitskräfte. » Du musst seltener den Arbeitsgeber wechseln als Menschen ohne Berufsabschluss » Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind seltener arbeitslos. » Die besseren Chancen am Arbeitsmarkt zahlen sich für Fachkräfte auch im Alter aus, z. B. durch die Verringerung der Gefahr von Altersarmut. Den Berufsabschluss nachzuholen, lohnt sich – profitiert von der Förderung! Selbstverständlich werden bei der Qualifizierung deine beruflichen Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt. Ziel ist es, deine Vermittlungschancen deutlich zu verbessern. Welche Vorausset- zungen müssen erfüllt sein? Förder- fähig sind: » gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerin-- nen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss » gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben » Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende Was wird gefördert? Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind: » Umschulungen, die vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb zu einem anerkannten Berufsabschluss führen » Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung » berufsanschlussfähige Teilqualifikationen » Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhältst du in der Regel deine lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter. FÜR EINE AUS- BILDUNG IST ES NIE ZU SPÄT

Das Berufsinformationszentrum (BiZ) bietet moderne Internetarbeitsplätze mit den vier Themeninseln „Arbeit und Beruf“, „Ausbildung und Studium“, „Ausland“ sowie „Bewerbung“. Es ist damit ein wichtiger Anlaufpunkt nicht nur bei der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern, sondern für alle, die auf der Suche nach beruflichen Ideen sind. Ganz im Sinne eines lebenslangen Lernens können hier Informationen zur Karriereplanung, Weiterbildung, Berufsrückkehr oder Neuorientierung kostenfrei und in Ruhe gesichtet werden. Die Internetarbeitsplätze ermöglichen dir einen schnellen Zugang zu den Portalen JOBBÖRSE, NERUFENET und KURSNET sowie zu weiteren Informationsplattformen. Bei der Stellensuche könnt ihr für den direkten Kontakt zum Betrieb ein Arbeitgebertelefon nutzen. An drei speziellen BewerbungsPCs könnt ihr euch Tipps ansehen, Bewerbungsunterlagen erstellen und bearbeiten. Ihr könnt euch den eigenen USB-Stick mitbringen, Bewerbungsfotos hochladen, Unterlagen einscannen, die Bewerbung ausdrucken oder online verschicken. Außerdem bekommt ihr im BiZ gedruckte Broschüren, Magazine und Flyer zum Mitnehmen sowie Informationsmappen und Fachbücher zum Schmökern. Hier finden auch zahlreiche Vorträge und Veranstaltungen statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dir bei Fragen gern zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen sie euch auch bei der PC-Anwendung. Alle Dienstleistungen sind kostenlos und können ohne Anmeldung genutzt werden. GESTALTE DEINE BERUFLICHE ZUKUNFT IM BIZ Foto: Designed by katemangostar / Freepik Gute Mittlere Reife oder überzeugender Hauptschulabschluss mit guten Noten in Mathe und Deutsch Gute Allgemeinbildung und Interesse am Verkauf Ehrlichkeit, Teamgeist und Zuverlässigkeit Allgemeine bzw. Fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit Selbstständiges Denken und Handeln Interesse an einer schnelllebigen Handelswelt Verkäufer (M/W/D) oder Kaufmann im Einzelhandel (M/W/D) Duales Studium – Bachelor of ARTS (M/W/D) Studiienrichtung BWL-Handel 2 Jahre 6 Semester 3 Jahre inkl. Ausbildung zum Verkäufer Ausgezeichnet als Top-Arbeitgeber im Mi elstand 2023 KARRIERE-BEI-NORMA.DE Sende uns jetzt deine vollständige Bewerbung Für deine Ausbildung bieten wir Für dein Studium bieten wir per Mail: b.domin@norma-online.de oder per Post: NORMA Lebensmittel- filialbetrieb Stiftung & Co. KG, z. Hd. Herr Domin, Daimlerstraße 10, 72184 Eutingen im Gäu Intensive Betreuung und Einarbeitung Interne Schulungen und fachkundige Betreuung Eine hohe Ausbildungsvergütung: 1. Jahr: 1.100 €, 2. Jahr: 1.200 €, 3. Jahr: 1.400 € Urlaubs- und Weihnachtsgeld Übernahmegarantie bei guter Leistung Hervorragende Ausbildung auf hohem Niveau Gute Aufstiegschancen nach dem Studium Überdurchschnittliche Vergütung: 1. Jahr 1.500 €, 2. Jahr 1.600 €, 3. Jahr 1.800 € Nach erfolgreichem Studium: Übernahme zum Bereichsleiter

8 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2023 In Deutschland gibt es verschiedene Wege für die Berufsausbildung. Betriebliche Ausbildung Die betriebliche Ausbildung wird auch als duales System bezeichnet. Das bedeutet, dass die Ausbildung nicht nur an einer Berufsschule stattfindet, so wie bei der schulischen Ausbildung, sondern auch in einem Betrieb. Sie gehört neben dem Studium zu den wichtigsten Ausbildungsarten. Der große Vorteil: Auszubildende lernen nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern machen gleichzeitig praktische Erfahrungen. In der Regel dauert eine betriebliche Ausbildung drei Jahre. Auszubildende mit Abitur, sehr guten Noten oder anderen speziellen Vorkenntnissen können aber auch auf zweieinhalb Jahre verkürzen. Ein Schulabschluss ist keine verpflichtende Voraussetzung. Allerdings werden Schulabgängerinnen und –abgänger, aber meist auch jene mit guten Noten von den Betrieben bevorzugt. Grundsätzlich bietet eine betriebliche Ausbildung auch die Möglichkeit, später in dem Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, seinen Azubi zu übernehmen. Foto: Designed by Freepik BETRIEBLICHE ODER SCHULISCHE AUSBILDUNG? WELCHE IST DIE RICHTIGE? Gerade am Anfang einer Ausbildung stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Gibt es einen betrieblichen Ausbildungsplan? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Muss ich wirklich Überstunden machen? Und was ist, wenn es einfach nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? Auskünfte gibt es seit mehr als zehn Jahren kostenlos bei dr-azubi.de, dem Online-Portal der DGB-Jugend. Auszu-bildende können anonym Fragen stellen, die binnen kurzer Zeit beantwortet werden. Ausbildungsstart: die wichtigsten Fragen und Antworten Schulische Ausbildung Eine schulische Ausbildung ist eine interessante Alternative zu der klassischen dualen Ausbildung in Betrieb und Berufsschule und längst nicht mehr nur in Gesundheitsberufen üblich. Mittlerweile hat sich die Form der schulischen Ausbildung auch auf dem weiteren Arbeitsmarkt durchgesetzt und bietet in vielen Branchen eine gute Alternative zu den nicht ausreichenden Ausbildungsplatzange-boten der Betriebe. Eine rein schulische Ausbildung dauert in der Regel zwischen ein und drei Jahren. Mit dem ein- bis zweijährigen Besuch einer BFS (Berufsfachschule) erlangt man eine berufliche Grundbildung. Bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren schließt man hingegen mit einer Berufsausbildung ab. Dabei wird der theoretische Teil auf der Schulbank durch Praktika mit Leben gefüllt. Von ihrer Wertigkeit wird die rein schulische Ausbildung mit der dualen Ausbildung als gleichwertig angesehen.

AUSBILDUNG 9 JOB & KARRIERE 2023 Die Vorstellung „Moin, ich bin der Tobi.“ So eine Begrüßung geht gar nicht. Ein „Guten Tag“ sollte es schon sein, dann wird der volle Name genannt, kein Spitzname. Nach der Begrüßung folgt am besten ein Satz wie: „Ich habe heute meinen ersten Tag, und es freut mich, Sie kennenzulernen“. Geschafft. Vorsicht gilt beim Händeschütteln: Die Initiative zum Handschlag geht immer vom Ranghöheren aus. Also nicht einfach die Pranke ausstrecken – Abwarten lautet die Devise. ETIKETTE-TIPPS FÜR AZUBIS Die Schule ist geschafft, die Lehrstelle gefunden: Eigentlich ist das Schlimmste damit überstanden. Aber Achtung: Auf Azubis warten am Anfang der Lehre jede Menge Fettnäpfchen. Dabei sind gerade die ersten Tage und Wochen wichtig. Denn auch hier gilt das Sprichwort: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Die Kommunikation Gerade am neuen Schreibtisch Platz genommen, schon klingelt das Telefon. Was nun? Eine ungeeignete Antwort wäre: „Ich habe keine Ahnung, ich bin neu.“ Besser ist der Satz: „Ich kläre das gerne für Sie.“ Dann bloß nicht vergessen, Namen, Nummer und Anliegen zu notieren – sonst wirkt der Azubi schnell inkompetent, wenn er die Anfrage weiterleitet. Apropos weiterleiten: Bei E-Mails kann auch allerlei schiefgehen. In eine berufliche E-Mail gehört sicher kein Smiley. Und die richtige Groß- und Kleinschreibung sind ebenso ein Muss wie eine formelle Anrede. Weiteres Fettnäpfchen: die Finger nicht vom eigenen Handy lassen. Das Büroleben Wer den letzten Kaffee nimmt, muss neuen kochen, wer das fehlende Papier im Drucker bemerkt, füllt neues nach – das Einmaleins für ein harmonisches Miteinander im Büro. Wichtig ist die Integration. Das heißt, eine Einladung zum Mittagessen von der älteren Kollegin sollte man nicht ausschlagen.

JOB & KARRIERE 2023 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.planet-beruf.de

AUSBILDUNG 11 JOB & KARRIERE 2023 Das ist nicht neu. Was jetzt aber hinzukommt und immer häufiger genutzt wird, ist das Bewerbungsgespräch per Videochat. Die Agentur für Arbeit gibt Tipps, damit es mit der Wunschausbildung klappt: Grundsätzlich gilt, dass bei einem Vorstellungsgespräch per Video die gleichen Regeln gelten, wie bei einem persönlichen Gespräch: Angemessene Kleidung, nicht zu starkes Styling oder auch Pünktlichkeit. Es gibt aber auch Dinge, die etwas anders sind. Zum Beispiel schaut man bei einem normalen Gespräch die Ausbilder und Chefs direkt an, online ist der Blick in die Kamera am besten, damit der Arbeitgeber direkt in die Augen der Jugendlichen schauen können. Einer der häufigsten Fehler ist ein Technikproblem. Deshalb am besten im Vorfeld schon mal die Technik testen. Funktionieren Mikrofon und Kamera? Ein solches Gespräch kann natürlich auch online mit Freunden oder der Familie geprobt werden, um sich an die Kamerasituation zu gewöhnen. Eine LAN-Verbindung (mit Netzkabel) ist außerdem stabiler als eine kabellose W-LAN-Verbindung. Wichtig ist zudem, die Hintergrundgeräusche zu minimieren und sich einen Ort zu suchen, der leise und im Hintergrund aufgeräumt ist. Manchmal kommt es dennoch zu leichten Tonproblemen, weshalb die Bewerber laut, klar und deutlich sprechen sollten. Und gerade bei einem Videochat kommt es auf die Mimik an. Der Vorteil eines solchen Vorstellungsgesprächs ist, dass man nicht sieht, wie man mit dem Fuß leicht wippt oder die Hände feucht werden. Umso wichtiger ist es, dass sich der Oberkörper und das Gesicht natürlich darstellen. Ein freundlicher Gesichtsausdruck ist schon die halbe Miete für ein sympathisches Auftreten. IMMER ANGESAGTER: DIE BEWERBUNG PER VIDEO Azubi Train I - Der optimale Einstieg in die Ausbildung Vollzeitlehrgang, 40 U‘Std. Starttermine: 14.08.2023, 21.08.2023, 30.10.2023 Azubi Train II - Projektmanagement in der Ausbildung Vollzeitlehrgang, 40 U‘Std. Starttermine: 24.07.2023, 31.07.2023 JETZT ANMELDEN! Lehrgänge für Auszubildende Weitere Infos und Anmeldung: ihk.de/nordschwarzwald/azubi-train IHK_40_AZ_Ausbildungsmagazin_RZ.indd 1 27.03.23 09:44

JOB & KARRIERE 2023 12 AUSBILDUNG Selbst, wenn die Erstausbildung nicht für ein ganzes Leben den Beruf bestimmt: Sie ist der erste wichtige Schritt zur Zukunftssicherung und sollte entsprechend ernst genommen werden. Ausbilderinnen und Ausbilder lassen sich immer öfter besondere Maßnahmen einfallen, um geeignete Azubis und damit Fachkräfte für ihre Unternehmen zu gewinnen. Denn noch nie war berufliche Qualifizierung so wichtig wie heute. Selbst für Hilfsarbeiten werden oft nur Bewerberinnen und Bewerber akzeptiert, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Daher ist die Erstausbildung der wichtigste Grundstein für die eigene Perspektive auf dem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt, zumal einige Ausbilderinnen und Ausbilder lieber ganz auf Azubis verzichten, als unqualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber aufzunehmen. Die Wahl der „Lehrstelle“ muss jedoch nicht heißen, dass es beim ersten erlernten Beruf bleibt. Die moderne Arbeitswelt ist geprägt vom lebenslangen Lernen mit ständigen Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen. Viele Berufe wandeln sich mit der Digitalisierung, die Spezialisierung in den Jobs nimmt zu. Das macht die Arbeit auch fortwährend interessanter. Die „Lehre“ ist daher gleichzeitig der erste Schritt in ein erfolgreiches und somit erfüllendes Arbeitsleben. Die Anzahl der staatlich anerkannten Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt seit Jahrzehnten ab; das liegt auch daran, dass einige Berufe weggefallen sind. Im Jahr 2018 waren es 326, 1971 noch 606 (Quelle: Statista). Zu ihnen gibt es entsprechende bundesweit geltende Ausbildungsord- nungen und die Ausbildung wird staatlich überwacht. Die Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule (duales System). ZUKUNFTSSICHERUNG „AUSBILDUNG“ Foto: Designed by Ibrandify / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik

JOB & KARRIERE 2023 Wer eine betriebliche Aubildung beginnt, erhält auch eine Ausbildungsvergütung. Doch was, wenn sie beim besten Willen nicht reicht? Schließlich sollen die Fahrten zum Ausbildungsort, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Und auch die Berufskleidung oder spezifische Arbeitsmaterialien können ins Geld gehen. Für Azubis, die für ihre Ausbildung den Heimatort verlassen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommt noch Miete dazu. Da kann es finanziell schon mal eng werden. Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und die ihre erste Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf antreten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Arbeitsagentur stellt auf ihren Seiten einen BAB-Rechner bereit. www.babrechner.arbeitsagentur.de Anders als bei einer staatlich anerkannten Ausbildung erhalten junge Menschen, die eine schulische Ausbildung machen, keine Vergütung. Im Gegenteil, meistens kosten diese Schulen auch noch Geld. Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht durch die BAB unterstützt, doch können Schüler Bafög, also Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Dieser monatliche Zuschuss muss anders als bei Studenten nicht einmal zurückgezahlt werden. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. www.bafög.de Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht von der BAB unterstützt, doch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anders als Studierende, müssen Schülerinnen und Schüler den monatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. www.bildungskredit.de Geldmangel sollte kein Hinderungsgrund sein, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Am häufigsten entscheiden sich Auszubildende für Praktika, die mit ERASMUS-Geldern finanziert werden. Dabei können sie aus einer Vielzahl an Programmen verschiedener Förderträger auswählen. Die Zuschüsse sind je nach Land und Dauer unterschiedlich hoch. Zudem können Azubis Zuschüsse zu Fahrtkosten, Vorbereitung und Sprachkursen bekommen. www. erasmusplus.de, www.auslandslust.de, www.sequa.de, www.auslandsaufenthalt.org Auch verschiedene Stiftungen greifen Auszubildenden unter die Arme. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es eine Datenbank mit allen Kriterien, die durchaus sehr speziell sein können. www.stipendienlotse.de Auszubildende mit herausragenden Leistungen können von einem Weiterbildungsstipendium innerhalb eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren: Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von jährlich 2000 Euro für Weiterbildungen beantragen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben.Erfolgreiche Azubis, die nach mindestens zweijähriger Berufspraxis studieren wollen, kommen für das Aufstiegsstipendium des Bundes in Frage. www.bmbf.de FÖRDERMITTEL IM ÜBERBLICK STAATLICHE SOWIE DURCH STIFTUNGEN FINANZIERTE HILFEN Übrigens: Auch wer noch keinen Ausbildungsplatz hat, kann finanziell gefördert werden. Beispielsweise die Teilnehmenden berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Finanziell gefördert werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten. Berufsausbildungsbeihilfe kann auch von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die sich auf den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.

Mehr Erfahrung: Zum Berufsleben gehören auch Misserfolge. Ältere Berufstätige haben sie bereits erlebt und kennen die Fallstricke ihrer Branche. Mit Älteren spart ein Unternehmen ggf. viel Geld, weil ihnen bestimmte Fehler nicht mehr passieren. Das sollten ältere Bewerber deutlich machen. Außerdem haben Ältere aufgrund ihrer langen Berufserfahrung mehr Kontakte und reagieren bei Stress meist gelassener. Soziale Medien: Wer sich mit einem Profil bei Xing, Linkedln & Co selbst vermarktet, erweckt darüber hinaus Interesse bei potenziellen Arbeitgebern. Und es zeigt: Man ist noch auf der Höhe der Zeit! Übersichtlicher Lebenslauf: Der Lebenslauf sollte übersichtlich gestaltet sein. Bei älteren Bewerbern empfiehlt es sich, zuerst die beruflichen Stationen und dann die Aus- und Weiterbildungen aufzuführen. Perfektes Anschreiben: In der Bewerbung selbst gilt: Das Anschreiben ist die Visitenkarte. Es muss wie bei jüngeren Bewerbern fehlerfrei und klar strukturiert sein. Das Anschreiben gehört nicht in die E-Mail. Bewerber sollten es mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen als PDF-Dokument anhängen. In der E-Mail genügt ein kurzer Satz, dass der Empfänger die Bewerbungsunterlagen im Anhang findet. Mit diesen Argumenten überzeugen auch ältere Bewerber den Personaler. Sie sind erfahren, verfügen über Fachwissen und sind in der Lage, in Stresssituationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Das alles spricht für die Anstellung von älteren Arbeitnehmern. Personalverantwortliche sind trotzdem oft skeptisch gegenüber einem Bewerber im Alter von 45+. So können Ältere überzeugen: BERUFSERFAHRUNG UND GUTE KONTAKTE Online bewerben: Grundsätzlich ist es besser, sich online zu bewerben – per E-Mail oder auf dem Karriereportal des Unternehmens, wenn es diese Möglichkeit gibt. Damit können Bewerber den Vorbehalt entkräften, sie seien technisch nicht auf der Höhe der Zeit. Selbstbewusst auftreten: Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch, ist selbstbewusstes Auftreten angesagt. Ältere Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Ausdruck bringen, welchen Mehrwert sie dem Unternehmen bringen und woran sie das festmachen. Knapp und prägnant: Auch wenn der Bewerber aufgrund langer Berufserfahrung im Anschreiben vieles aufzählen könnte: Wichtig sind knappe, aber prägnante Aussagen. Im Idealfall ist das Anschreiben nicht länger als eine DIN-A4-Seite.

RATGEBER 15 Für die Berufsausbildung nach der Schule bieten sich, je nach Schulabschluss, im Wesentlichen vier Möglichkeiten: » ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule » eine Lehre in einem Betrieb (duales System) » eine schulische Ausbildung an einer Berufsschule » das duale Studium als Mischform zwischen Uni und Betriebsausbildung Betriebliche Ausbildung Die betriebliche Ausbildung ist für alle, für die ein Studium nicht in Frage kommt, der häufigste Weg in den Beruf. Die Dauer variiert je nach Berufsfeld zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Die Ausbildungsvergütung liegt je nach Jahr und Branche zwischen etwa 270 bis über 1.000 Euro. Die Ausbildung besteht aus Praxis- und Theorieeinheiten. Das nennt sich duales System. Die Praxisphasen finden innerhalb des Ausbildungsbetriebes statt. Begleitend dazu gibt es Berufsschulunterricht, regelmäßig Fotos: Fotolia: Vadim Guzhva, Designed by rocketpixel / Freepik, Designed by Freepik, Titel: istockphoto/vectortatu/Deagreez VIER WEGE FÜHREN IN DEUTSCHLAND ZUM BERUF ein- bis zweimal die Woche oder als Blockunterricht mehrere Wochen am Stück. Am Ende der Ausbildung gibt es Abschlussprüfungen und Zeugnisse. Berufsfachschule Einige Berufsausbildungen finden an öffentlichen oder privaten Berufsfachschulen bzw. Fachschulen statt. Zum Teil wird ein Schulgeld erhoben. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen ein und dreieinhalb Jahren und endet mit einer Prüfung. In einigen Branchen wie z. B. nichtärztlichen Berufen aus den Bereichen Medizin und Gesundheitswesen ist eine schulische Ausbildung die Regel, aber auch in anderen Berufen des Sozialwesens, bei Fremdsprachen oder in technischen Branchen, werden sie immer wichtiger. www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de IHR WEG IN DIE JUSTIZ ALS Justizfachangestellte/r (w/m/d) Dipl. Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d) Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d) Mit Recht in die Zukunft! OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE Alle Infos zu den Berufen, zur Ausbildung bei einem Gericht in Ihrer Nähe und den dualen Studiengängen finden Sie auf unserer Website: www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de GLEICH BEWERBEN! www.olg-karlsruhe.de

JOB & KARRIERE 2023 Herzlichen Glückwunsch! Du hast eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erhalten. Nun gilt es, die nächste Herausforderung zu meistern! Informationen Im ersten Schritt solltest du detaillierte Informationen über den betreffenden Betrieb und den von dir angestrebten Ausbildungsberuf sammeln. So kannst du gut vorbereitet in das Gespräch gehen und dem Personalchef selbst sinnvolle Fragen stellen. Notiere dir hierzu am besten einige Punkte, damit du diese nicht in der Aufregung des Vorstellungsgesprächs vergisst. Schau dir außerdem die Angaben nochmals an, die du in deinen Bewerbungsunterlagen gemacht hast. Es ist gut möglich, dass der Personalchef das Gespräch mit Fragen über deine Hobbys einleitet. Äußeres Erschei- nungsbild Wähle für dein Vorstellungsgespräch eine Kleidung, die deinem zukünftigen Beruf entspricht. Das kann eine dunkle Hose mit hellem Hemd oder einer hellen Bluse sein. Das Erscheinungsbild kann aber je nach Job auch legerer ausfallen. Wer besonders clever ist, trägt die Sachen wie auf seinem Bewerbungsfoto und verbucht so gleich einen kleinen Wieder- erkennungs-Effekt für sich. Schmuck, Nagellack und Parfum sind in Ordnung, jedoch zählt hier „Klasse statt Masse“. Ein absolutes „No-Go“ sind Turnschuhe, Caps, abgekaute Nägel und ungekämmte Haare. In den meisten Betrieben kommen auch sichtbare Piercings oder Tattoos nicht gut an. Der Ablauf Wichtig: Pufferzeit einplanen, denn zu spät kommen geht gar nicht! Unbedingt vorher auch checken, wo man genau hin muss. Das dient der persönlichen Beruhigung und beugt Unwägbarkeiten vor. Sich fünf bis zehn Minuten vor dem Termin zu melden, gilt als ideal. Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance! Deshalb gewinnst du bei der Begrüßung mit Augenkontakt und einem festen (trockenen) Händedruck! Dazu gehört auch, sich für die Einladung zu bedanken, sich erst nach Aufforderung zu setzen, gerade und ruhig auf dem Stuhl zu sitzen und die Fragen präzise und ohne Schwafeln zu beantworten. Der freundliche Gesprächseinstieg startet meistens mit allgemeinen Fragen. Danach wird dir der Personalchef einige Informationen zum Unternehmen und dem Ausbildungsablauf geben. Anschließend ist es an dir, Fragen zu beantworten. Einige „Klassiker“ findest du weiter unten. Gegen Ende des Gesprächs wirst du unter Umständen aufgefordert, selbst einige Fragen zu stellen. Davon solltest du unbedingt Gebrauch machen, denn damit unterstreichst du dein ehrliches Interesse. Arbeitszeiten, Ausbildungsschwerpunkte sowie die Aufteilung von praktischer und theoretischer Ausbildung sind gute Themen. An dieser Stelle darfst du ruhig die Notizen hervorholen, die du im Vorfeld angefertigt hast. Bleibe während des Gesprächs freundlich und aufgeschlossen, betone dein Interesse an der Firma und dem Ausbildungsberuf und vergesse nicht zu lächeln. „Verkaufe“ dich gut, aber schauspielere nicht. Deine Persönlichkeit und Natürlichkeit sind wichtig. Häufig gestellte Fragen » Warum möchten Sie eine Ausbildung zum/zur ... machen? » Warum möchten Sie gerade in unserer Firma lernen? » Was wissen Sie über unsere Firma? » Haben Sie bereits Erfahrungen in… (je nach Ausbildungsgattung)? » Warum glauben Sie, dass Sie der beste Bewerber für den Ausbildungsplatz sind? » Womit beschäftigen Sie sich in Ihrer Freizeit? » Was sind Ihre Stärken/ Schwächen? » Gibt es etwas aus Ihrer Schulzeit, auf das Sie stolz sind? » Erzählen Sie von einer Situation, in der Sie besonders hilfsbereit waren. » Was ist Ihr Traumberuf? Der Testlauf Um etwas sicherer zu werden, kannst du im Vorfeld mit einem Freund oder den Eltern ein Vorstellungsgespräch üben. Mach dir dabei Notizen, wo noch Nachholbedarf besteht. Foto: Designed by Freepik Richtig Vorsprechen Erfolgreich beim Bewerbungsgespräch

JOB & KARRIERE 2023 Schule ist vorbei. Du weißt, was du beruflich machen willst. Aber deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle waren bislang nicht erfolgreich? Oder bist du bereits in einer Ausbildung? Du und dein Ausbilder seid euch jedoch nicht sicher, ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffen kannst? Sprich mit deiner Berufsberatung in der Agentur für Arbeit über eine „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Diese kann dich für die Teilnahme bei einem Bildungsträger vorschlagen. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Deine Ausbildungsbegleiter beim Bildungsträger legen gemeinsam mit dir und deinem Ausbilder fest, wie die Unterstützung für dich aussieht. Das können z. B. Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Begleitung, regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung, Krisenintervention oder Elternarbeit sein. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben dabei unberührt. Die AsA dauert mindestens vier bis maximal neun Unterrichtsstunden pro Woche. SO SCHAFFST DU DEINEN BERUFSABSCHLUSS! DIE BERUFSBERATUNG HILFT Foto: Designed by Freepik, Designed by katemangostar / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik •Anlagenmechaniker (m/w/d) •Industriemechaniker (m/w/d) •Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) •Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d) •Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d) •Industriekaufmann (m/w/d) •Fachangestellter für Bäderbetriebe (m/w/d) •Fachkraft im Fahrbetrieb (m/w/d) •Berufskraftfahrer - Personenverkehr (m/w/d) •Fachkraft für Abwassertechnik (m/w/d) •Fachinformatiker für Systemintegration (m/w/d) Du bist interessiert? Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! www.stadtwerke-baden-baden.de Beginne Deinen Weg bei uns! Unsere Energie für Deine Ausbildung

Arbeitsmittel Während deiner Ausbildung brauchst du verschiedene Materialien zum Arbeiten. Diese Arbeits- und Ausbildungsmittel muss dein Arbeitgeber dir finanziell zur Verfügung stellen. Als solche gelten Werkzeuge, Arbeitskleidung, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher sowie Schreib- und Zeichenutensilien. Selbstverständlich wird von dir erwartet, sorgfältig mit den Materialien umzugehen. Arbeitszeiten Angaben zur Arbeitszeit findest du im jeweiligen Arbeitsvertrag. Meist wird diese Arbeitszeit über eine Stempeluhr oder schriftlich kontrolliert. Dazu zählen ebenso die regulären Tätigkeiten, die du für den Arbeitgeber leistest, das Schreiben deiner Ausbildungsberichte als auch der Wechsel der Kleidung im Betrieb. Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, kann teilweise auch zur Arbeitszeit mitgezählt werden, abzüglich der Pausen. Qualifikation des Ausbilders Dein Ausbilder muss eine erforderliche Qualifikation besitzen, beispielsweise eine Abschlussprüfung im Fachbereich. Ebenso braucht er berufs- oder arbeitspädagogische Kenntnisse. Ausbildungsgerechte Beschäftigung Um deinen Abschluss zu gewährleisten, ist es notwendig, ordnungsgemäße Tätigkeiten zu verrichten. Routinetätigkeiten, Erledigungen für deinen Chef und Vertretungsarbeiten werden vom Staat als Ordnungswidrigkeit angesehen und dienen nicht dem Ausbildungszweck. Kündigung Falls dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Unwirksam ist eine Kündigung, sobald sie » nicht schriftlich erteilt worden ist » keinen wichtigen Grund enthält (Ausnahme: Während der Probezeit kann grundlos gekündigt werden) » dein Ausbilder zwei Wochen schon im Voraus wusste, dass er dir kündigen wird Für den Fall, dass du einverstanden sein solltest, kannst du die Kündigung des Arbeitgebers mit einem Schlichtungsvertrag in eine Kündigung deinerseits oder in einen Aufhebungsvertrag umwandelt. Das verschafft dir Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Ausbildungsziel Dein Betrieb bzw. dein Ausbilder ist dafür verantwortlich, dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit zu erreichen. Für jeden einzelnen Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. An diesen Ausbildungsrahmenplan orientiert sich dein Betrieb und deine Ausbildung. Je nachdem, welchen Schulabschluss du besitzt, kannst du deine Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Auch eine Verlängerung ist möglich. Du kannst sie z. B. aus Krankheitsgründen beantragen, um zu gewährleisten, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Urlaub Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Wann du ihn wahrnimmst, musst du mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder absprechen. Die Anzahl deiner Urlaubstage wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dieser befasst durchschnittlich 24 Tage im Jahr. Sobald du im Urlaub krank wirst, ist es ratsam, sich ein ärztliches Attest aushändigen zu lassen. So werden die Krankheitstage nicht von deinen Urlaubstagen abgezogen. Zeugnisse Deine Ausbilder sind dazu verpflichtet, dir zum Abschluss deiner Ausbildung ein ausführliches Zeugnis auszuhändigen. Dabei ist zu beachten: Krankheitsangaben, Privatangaben sowie Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung im Zusammenhang stehen, sind unzulässig. DIE RECHTE VON AUSZUBILDENDEN

AUSBILDUNG 19 JOB & KARRIERE 2023 Es ist gut, dass es Versicherungen als Schutz vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse gibt. Die Gretchenfrage: Wie viele und welche Versicherungen brauchen wir? Die Antwort: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern nur so viele wie nötig. Jeder muss sich ganz individuell fragen: Welche Risiken sind typisch für meine jetzige Lebensphase und gegen welche Schadenshöhe will ich mich absichern? Die nachfolgende Übersicht soll helfen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Auto- und Zweirad- versicherung Wer ein Auto oder Motorrad beim Straßenverkehrsamt anmeldet, muss vorher eine KfZHaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sinnvoll ist es, vor allem neuere Fahrzeuge freiwillig Teil- oder Vollkasko zu versichern. Private Haftpflicht- versicherung Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Das kann die beschädigte Brille des Nachbarn sein oder die Massenkarambolage, die ein Fußgänger beim Überqueren der Straße auslöst. Hausratversicherung Die Hausratversicherung tritt ein bei Feuer, Einbruchsdiebstahl, Wasserschäden, Sturm, Hagel und Vandalismus, wenn zum Beispiel Einbrecher das Mobiliar kurz und klein schlagen. Über die Hausratsversicherung der Eltern sind Auszubildende und Studierende nur versichert, solange sie mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Krankenversicherung Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beim Vater oder bei der Mutter kostenfrei mitversichert. Die kostenfreie Versicherung verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn du nicht anfängst zu arbeiten oder eine Ausbildung beginnst. Wer studiert, eine Schulausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr macht, kann maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kostenfrei familienversichert sein. AUF NUMMER SICHER! WICHTIGE VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK TÜFTLER ZAHLENJONGLEUR VERPACKUNGSKÜNSTLER NACHWUCHS GESUCHT: Willkommen in Ihrer beruflichen Zukunft Sie haben die Schule erfolgreich abgeschlossen? Dann kommt jetzt der nächste Schritt in die eigene berufliche Zukunft. Gehen Sie ihn gemeinsam mit FEURER. Zum Beispiel mit einer spannenden Ausbildung. Oder mit einem anspruchsvollen Dualen Studium. Für kaufmännische oder technische Berufe. Starten Sie jetzt – bei FEURER. Wir freuen uns auf Sie. Bewerben Sie sich jetzt personal@feurer.com Mehr Informationen www.feurer.com

JOB & KARRIERE 2023 Der erste Eindruck ist entscheidend: Dein Bewerbungsschreiben muss sitzen. Das Unternehmen muss sich angesprochen fühlen. Diesem Anspruch werden Massenanschreiben nicht gerecht. Wir zeigen euch, wie ihr mit eurem Bewerbungsschreiben das Interesse des Unternehmens weckt und damit deutlich deine Chancen erhöht. Der Aufbau 1. Die Einleitung: 2–3 Sätze, bis zu 3 Zeilen » Bringt zum Ausdruck, dass ihr euch bewerbt und worauf ihr euch bewerbt: „Hiermit bewerbe ich mich“… » Solltest du dich auf ein Gespräch im Rahmen einer Messe oder eines Telefonats beziehen, so gehört dies hierher. » Unterstreicht eure Motivation für diese Position. Warum seht ihr in dieser Position eine Herausforderung, die euch begeistern wird, und warum habt ihr euch dafür entschieden, euch zu bewerben. » Sollte die angestrebte Position weit entfernt von eurem Wohnsitz sein, dann verbesserst du deine Chancen, indem du deine Umzugsbereitschaft und ggf. auch die deiner Familie betonst bzw. glaubhaft machen kannst, dass es immer dein Herzenswunsch war, an den Standort des Unternehmens zu ziehen. 2. Der Hauptteil: 4–6 Sätze » Warum bist du der perfekte Kandidat? » Mach deutlich, dass du der gebotenen Herausforderung gewachsen bist, indem du ggf. vergleichbare Aufgaben, die du in der Vergangenheit erfolgreich übernommen hast, kurz und knapp vorstellst. » Stell klar, dass du die genannten Anforderungen erfüllen kannst, indem du entsprechende Belege anführst, die sich dann in deinem Lebenslauf detailliert wiederfinden. » Entschuldige Dich keinesfalls für Anforderungen, die du nicht erfüllen kannst, aber begründe, dass du dank deiner raschen Auffassungsgabe in der Lage bist, weitere Fähigkeiten schnell zu erwerben 3. Der Schluss: 2–3 Sätze, bis zu 3 Zeilen » Füge eine persönlich gefasste Schlussformulierung ein, z. B. „Zu einem persönlichen Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich über Ihre Einladung“. » Beende das Anschreiben mit Grußformeln, wir empfehlen „Mit freundlichen Grüßen“. Nicht von uns empfohlene Varianten sind „Mit besten Grüßen“, „Freundliche Grüße“. » Unterzeichne dein Anschreiben mit einem blauen Füller oder mit einem blauen Filzschreiber. Verwende keinesfalls einen einfachen Kugelschreiber. Wer mit seinem Vornamen und Nachnamen vollständig und lesbar unterzeichnet, bringt Wertschätzung zum Ausdruck. Die Optik Das Layout » Schrift: Wir empfehlen die Verwendung einer serifenlosen Schrift (z. B. Arial oder Calibri). Diese lässt sich gut lesen und wirkt modern. Als Schriftgröße empfehlen wir 10 oder 12 pt. Der Zeilenabstand sollte mindestens 1,2, noch besser 1,5 Zeilen, betragen. So ist euer Schreiben gut lesbar. » Abstände: Lege als Abstand zum oberen und unteren Seitenrand 20 mm fest. Wähle als Abstand zum linken 25 mm und zum rechten 20 mm. Es steht euch allerdings frei, einen größeren Abstand einzurichten. » Absätze: Unterteilt euer Schreiben in Absätze. Kein Absatz sollte mehr als 7 Zeilen und weniger als 3 Zeilen beinhalten. Absätze mit 3, 5 oder 7 Zeilen wirken am besten. Zeigt, dass ihr zu strukturieren wisst. DAS BEWERBUNGSANSCHREIBEN SO MACHT IHR ES RICHTIG 20 BEWERBUNG

BEWERBUNG 21 JOB & KARRIERE 2023 Der Absender In dein Anschreiben gehört zuallererst euer vollständiger Name, eure Postanschrift, eure EMail-Adresse und die Telefonnummer, unter der du bestmöglich erreichbar bist. Fehler in diesem Bereich sind unverzeihlich! Wer euch anrufen will, möchte nicht „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ oder ein Besetztzeichen hören. Lass dir keine Einladung entgehen, weil du deine E-Mail-Adresse falsch geschrieben, bzw. weder eine Mailbox eingerichtet hast, noch über einen Anrufbeantworter verfügst. Falls vorhanden, nenne die Adresse deiner Website! Der Adressat Hier gehört die Firmenadresse hin. Unter den korrekten Namen des Unternehmens gehört der Name des Ansprechpartners im Unternehmen, soweit bekannt. Wer den Namen des Unternehmens, bei dem er sich bewirbt, falsch schreibt, kann sich auch gleich selbst eine Absage ausdrucken. Das Datum und der Ort Auf das Anschreiben gehören das Datum der Erstellung und der Ort, der auch im Absender angegeben ist. Achte darauf, dass die Daten im Anschreiben sowie im Lebenslauf übereinstimmen und achte auf die gleiche Schreibweise. Der Betreff In den Betreff gehört das Wort Bewerbung, dann die Kennziffer – soweit vorliegend –, die Bezeichnung der Position genau in dem Wortlaut, den das Unternehmen in der euch vorliegenden Anzeige gewählt hat, und das Medium, in dem ihr diese Anzeige gefunden habt. INFORMATIONEN, DIE IN DER BEWERBUNG NICHT FEHLEN DÜRFEN

JOB & KARRIERE 2023 Warum wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindest- lohn eingeführt? Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Damit leistet der gesetzliche Mindestlohn zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Mindestlohn? Der Mindestlohn wird durch das Mindestlohngesetz geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werden. Diese Gesetze bilden auch die Grundlage für vom Mindestlohn abweichende Tarifverträge innerhalb des Übergangszeitraums. Für wen gilt der allge- meine Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahre. Um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, kann lediglich bei ihnen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Für wen gilt der all- gemeine Mindestlohn nicht? » Für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung. » Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz » ehrenamtlich tätige Personen » Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten » Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung » Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz » Selbstständige DER MINDESTLOHN FRAGEN & ANTWORTEN Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto in der Stunde. Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-StundenWoche etwa 1.800 Euro brutto. Jetzt werden es 2080 Euro sein. Foto: Designed by Freepik 22 RATGEBER

JOB & KARRIERE 2023 Gilt der Mindestlohn für Rentnerinnen und Rentner? Ja. Gilt der Mindestlohn für Jugendliche? Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Gilt der Mindestlohn für Schülerinnen und Schüler? Der Mindestlohn gilt für Schülerinnen und Schüler, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Gilt der Mindestlohn auch für Menschen, die an einer Maßnah- me der Arbeitsförde- rung teilnehmen, z. B. 1-Euro-Jobs? Nein, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei ihnen steht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erhalten sie regelmäßig unterstützende Leistung nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) oder dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Erhalten auch aus- ländische Beschäftig- te den Mindestlohn? Ja. Der Mindestlohn gilt auch für sie, wenn sie in Deutschland arbeiten – egal ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind. Erhalten Auszu- bildende einen Mindestlohn? Für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Was gilt für Personen mit einem Minijob? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich für Minijobberinnen und Minijobber bei einem Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde eine maximale Arbeitszeit von 48,966 Stunden pro Monat. Beim gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht. Das heißt, auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Minijobs trägt der Arbeitgeber – zusätzlich zum Bruttostundenlohn. Neu ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern zukünftig aufzeichnen sowie diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren und bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen muss. Erhalten auch Praktikantinnen und Praktikanten den Mindestlohn? Ja, es gilt der Grundsatz, dass Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Zudem gilt der Mindestlohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz. www.der-mindestlohnwirkt.de. WEITERE INFO RATGEBER 23

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