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„BA-Mobil“ - deine App für die Berufsberatung Schnell, sicher und immer dabei: Nachrichten, Termine, Daten und mehr Du bist bereits online registriert und hast persönliche Ansprechpartner*innen in der Berufsberatung? Mit der kostenlosen App „BA-Mobil“ nutzt du ausgewählte Funktionen des Online-Portals www.arbeitsagentur.de über dein Smartphone: l Ausbildungsstellen und duale Studienplätze erhalten l Nachrichten senden und empfangen l Termine vereinbaren l Überblick über deine Daten l Infos über Berufsausbildungsbeihilfe. Weiterer Informationen bietet dir die Internetseite www.arbeitsagentur.de/app-ba-mobil Lade sie gleich in den App-Stores für Android oder iOS herunter! BA-Mobil im Apple App Store BA-Mobil im Google Play Store Wer eine betriebliche Ausbildung beginnt, erhält auch eine Ausbildungsvergütung. Doch was, wenn sie beim besten Willen nicht reicht? Schließlich sollen die Fahrten zum Ausbildungsort, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Und auch die Berufskleidung oder spezifische Arbeitsmaterialien können ins Geld gehen. Für Azubis, die für ihre Ausbildung den Heimatort verlassen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommt noch Miete dazu. Da kann es finanziell schon mal eng werden. Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und die ihre erste Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf antreten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Arbeitsagentur stellt auf ihren Seiten einen BAB-Rechner bereit. www.babrechner.arbeitsagentur.de Anders als bei einer staatlich anerkannten Ausbildung erhalten junge Menschen, die eine schulische Ausbildung machen, keine Vergütung. Im Gegenteil, meistens kosten diese Schulen auch noch Geld. Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht durch die BAB unterstützt, doch können Schüler Bafög, also Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Dieser monatliche Zuschuss muss anders als bei Studenten nicht einmal zurückgezahlt werden. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. www.bafög.de Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht von der BAB unterstützt, doch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anders als Studierende, müssen Schülerinnen und Schüler den monatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. www.bildungskredit.de Geldmangel sollte kein Hinderungsgrund sein, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Am häufigsten entscheiden sich Auszubildende für Praktika, die mit ERASMUS-Geldern finanziert werden. Dabei können sie aus einer Vielzahl an Programmen verschiedener Förderträger auswählen. FÖRDERMITTEL IM ÜBERBLICK STAATLICHE SOWIE DURCH STIFTUNGEN FINANZIERTE HILFEN

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