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FREIWILLIGENDIENST 35 JOB & KARRIERE 2022 AUSBILDUNG 35 Wer eine Ausbildung anfängt, muss in der Regel zwar keine Steuererklärung abgeben. Doch wer schlau ist, kann sich damit meist Geld vom Finanzamt zurückholen! Grundsätzlich gilt: Azubis müssen nicht selbst Steuern zahlen. Darum kümmert sich der Arbeitgeber. Wer im Monat als lediger Azubi nicht mehr als 946 Euro brutto verdient, zahlt gar keine Steuern. Eine Steuerklärung können Azubis aber auf freiwilliger Basis abgeben. Das kann sich lohnen, wenn Lehrlinge ausbildungsbedingt hohe Ausgaben hatten – z.B. für Fachliteratur, Kauf und Reinigung der Arbeitskleidung oder Fahrten zur Berufsschule. Werbungskosten nennen sich diese Ausgaben in der Fachsprache. Das Finanzamt zieht für Werbungskosten von sich aus einen Pauschalbetrag von 1000 Euro vom zu versteuernden Einkommen ab. Für den Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb erkennt das Finanzamt eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer an – und zwar für jedes Verkehrsmittel, aber nur für die einfache Strecke. Eine Steuererklärung sollten auch jene abgeben, die vermögenswirksame Leistungen bekommen. So erhalten sie die Arbeitnehmerzulage. So sparen Azubis Steuern Die wichtigsten Förderinstitutionen sind: DAAD » A uf der Website des DAAD unter www.daad.de/ausland/ de/ findet ihr sehr ausführliche Informationen zumThema. Fulbright Programm www.erasmusplus.de » f ür USA-Stipendien. ERASMUS+ » P rogramm der Europäischen Union, das über das International Office verwaltet wird PROMOS » P rogramm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS). Mit diesem Programm des DAAD können Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten-Kursgebührenpauschalen, Pauschalen für Studiengebühren und Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten (bei Studienreisen) grundsätzlich weltweit gefördert werden. www.daad.de Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GiZ) » f ür die Förderung von Auslandspraktika, insbesondere in Entwicklungsländern. Auslands-BAföG » d as unter bestimmten Bedingungen auch Studierenden zu- gute kommt, die kein Inlands- BAföG erhalten. Informieren lohnt sich! www.bafög.de STUDIUM ODER PRAKTIKUM IM AUSLAND

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