Job & Karriere

Wer eine betriebliche Aubildung beginnt, erhält auch eine Ausbildungsvergütung. Doch was, wenn sie beim besten Willen nicht reicht? Schließlich sollen die Fahrten zum Ausbildungsort, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Und auch die Berufskleidung oder spezifische Arbeitsmaterialien können ins Geld gehen. Für Azubis, die für ihre Ausbildung den Heimatort verlassen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommt noch Miete dazu. Da kann es finanziell schon mal eng werden. Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und die ihre erste Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf antreten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Arbeitsagentur stellt auf ihren Seiten einen BAB-Rechner bereit. www.babrechner.arbeitsagentur.de Anders als bei einer staatlich anerkannten Ausbildung erhalten junge Menschen, die eine schulische Ausbildung machen, keine Vergütung. Im Gegenteil, meistens kosten diese Schulen auch noch Geld. Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht durch die BAB unterstützt, doch können Schüler Bafög, also Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Dieser monatliche Zuschuss muss anders als bei Studenten nicht einmal zurückgezahlt werden. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. www.bafög.de Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht von der BAB unterstützt, doch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anders als Studierende, müssen Schülerinnen und Schüler den monatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. www.bildungskredit.de Geldmangel sollte kein Hinderungsgrund sein, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Am häufigsten entscheiden sich Auszubildende für Praktika, die mit ERASMUS-Geldern finanziert werden. Dabei können sie aus einer Vielzahl an Programmen verschiedener Förderträger auswählen. Die Zuschüsse sind je nach Land und Dauer unterschiedlich hoch. Zudem können Azubis Zuschüsse zu Fahrtkosten, Vorbereitung und Sprachkursen bekommen. www. erasmusplus.de, www.auslandslust.de, www.sequa.de, www.auslandsaufenthalt.org Auch verschiedene Stiftungen greifen Auszubildenden unter die Arme. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es eine Datenbank mit allen Kriterien, die durchaus sehr speziell sein können. www.stipendienlotse.de Auszubildende mit herausragenden Leistungen können von einem Weiterbildungsstipendium innerhalb eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren: Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von jährlich 2000 Euro für Weiterbildungen beantragen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben.Erfolgreiche Azubis, die nach mindestens zweijähriger Berufspraxis studieren wollen, kommen für das Aufstiegsstipendium des Bundes in Frage. www.bmbf.de FÖRDERMITTEL IM ÜBERBLICK STAATLICHE SOWIE DURCH STIFTUNGEN FINANZIERTE HILFEN Übrigens: Auch wer noch keinen Ausbildungsplatz hat, kann finanziell gefördert werden. Beispielsweise die Teilnehmenden berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Finanziell gefördert werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten. Berufsausbildungsbeihilfe kann auch von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die sich auf den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.

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