Job & Karriere

STUDIUM 51 JOB & KARRIERE 2022 Allgemeine Voraus- setzungen Um zu einem Bachelor-Studium zugelassen zu werden, benötigt ihr in der Regel das Abitur oder die Fachhochschulreife, ggf. in Verbindung mit einem praktischen Teil. Weitere Voraussetzungen sind entweder eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine Hochschuleignungsprüfung. Für ein weiterführendes Master-Studium gelten besondere Voraussetzungen. Für ausländische Bewerberinnen und Bewerber ist außerdem der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. (z.B. TestDaF: in jeder Teilprüfung mindestens Niveaustufe 4 oder DSH: mindestens DSH – 2 als Gesamtergebnis oder Feststellungsprüfung eines Studienkollegs). Genauere Informationen zu den Bedingungen könnt ihr über die Internetseiten und über die Zulassungsstellen der Hochschulen erfahren. Bewerbungsprozess Wer ein Studium aufnehmen will, muss einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Portal, das während der jeweiligen Bewerbungszeiträume freigeschaltet wird. Abgabeschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. der 28./29. Februar (zulassungsfreie Studiengänge). Informiert euch rechtzeitig über geltende Zulassungsbeschränkungen und Fristen über die Internetseiten oder Zulassungsstellen der Hochschulen. Unter www.hochschulkompass.de/studium steht eine Fristenliste zum Download bereit. Zulassung und Einschreibung Nach Ende der Bewerbungsfrist wird bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen ein Auswahlverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis werden die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich benachrichtigt. Wer erfolgreich ist, bekommt einen Zulassungsbescheid mit den Terminen für die Einschreibung. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und die sich fristgerecht mit vollständigen Unterlagen beworben haben, eine Zulassung. Auch ihnen wird per Bescheid schriftlich mitgeteilt, wo sie sich zu welchen Terminen einschreiben können. Erst mit ihrer persönlichen Einschreibung innerhalb der Fristen haben sie den Studienplatz angenommen. Wer trotz Zulassungsbescheid verspätet zur Einschreibung erscheint, hat keinen Anspruch mehr auf diesen Studienplatz. Dies gilt insbesondere für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge, bei denen die frei gebliebenen Plätze unmittelbar nach Ablauf der Einschreibefristen weitervergeben werden. Semesterbeitrag Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen für das Studentenwerk, für die Studierendenschaft und -vertretung (AStA) sowie für das Semesterticket für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs. An den Hochschulen werden je nach Bundesland unterschiedliche Studiengebühren erhoben. Informiert euch vorab bei den Unis. INFORMATIONEN FÜR STUDIENINTERESSIERTE

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