Studienguide 2022

19 STUDIUM Wie bekommt ihr BAföG? BAföG erhaltet ihr nur auf schriftlichen Antrag. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag. Das Antragsdatum ist wichtig, weil nur ab demAntragsmonat, nicht aber rückwirkend, Ausbildungsförderung gezahlt werden kann. Genauere Informationen erhaltet ihr: Montag bis Freitag von 09:00-15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0431-8816-400 oder direkt an eurer Hochschule: Uni und Fachhochschule Lübeck Jeden 1. und 3. Montag des Monats (außer in den Semesterferien) 09:00-13:00 Uhr im Gebäude der Mensa, Mönkhofer Weg 241, Raum 43 im Büro-Trakt Musikhochschule Lübeck Jeden 1. und 3. Montag des Monats (außer in den Semesterferien) 14:00-15:00 Uhr in der MHS, Raum 2 von zuhause weg 44 Studienfinanzierung welche Möglichkeiten gibt es? BAföG Studieren ist in Schleswig-Holstein im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern verhältnismäßig günstig. Denn hier werden weder Studiengebühren erhoben noch entstehen Semesterbeiträge, die andernorts durchaus üblich sind – und die in das Budget zur Finanzierung des Studiums mit einkalkuliert werden müssen. Nichtsdestotrotz kostet ein Studium Geld: Miete, Nebenkosten, Haushaltskosten wie Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs, Telefon- und Internetgebühren, Bücher und Lernmaterialien – das alles will bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Finanzierung des eigenen Studiums Gedanken zu machen. Habt ihr Anspruch auf BAföG? Wenn nicht – welche Alternativen gibt es? Was ist ein Studienkredit und wie beantragt man ihn? Wie bekommt ihr ein Stipendium? Auf www.bildung.luebeck.de findet ihr hilfreiche Informationen über die unterschiedlichen Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen seit 1971 Bildungschancen. Das BAföG unterstützteuch dabei, unabhängig von der finanziellen Situation eurer Familie eure Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können. Für die Ausbildungsförderung der Studierenden in Schleswig-Holstein ist das Studentenwerk Schleswig-Holstein - Amt für Ausbildungsförderung - zuständig. Wer wird gefördert? BAföG können Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie PraktikantInnen, die ein Praktikum im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätte ableisten müssen, erhalten. Für deutsche Studierende besteht dem Grunde nach ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dem BAföG, unter bestimmten Voraussetzungen aber auch für ausländische Studierende, z. B. bei langjähriger eigener Erwerbstätigkeit oder der eines Elternteils in Deutschland vor Aufnahme des Studiums. Foto: Fotolia - Contrastwerkstatt weitere Info: www.bildung.luebeck.de

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