Studienguide 2022

STUDIUM 46 Informationen für Studierende Allgemeine Voraussetzungen Um zu einem Bachelor-Studium zugelassen zu werden, benötigt ihr in der Regel das Abitur oder die Fachhochschulreife (ggf. in Verbindung mit einem praktischen Teil) oder eine Meisterprüfung bzw. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine Hochschuleignungsprüfung. Für ein weiterführendes Master-Studium gelten besondere Voraussetzungen. Für ausländische BewerberInnen ist außerdem der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. (z.B. TestDaF: in jeder Teilprüfung mindestens Niveaustufe 4 oder DSH: mindestens DSH – 2 als Gesamtergebnis oder Feststellungsprüfung eines Studienkollegs). Genauere Informationen zu den Bedingungen könnt ihr über die Internetseiten und über die Zulassungsstellen der Hochschulen erfahren. Ansprechpartnerinnen siehe unten. Bewerbungsprozess Wer ein Studium aufnehmen will, muss einen Antrag auf Zulassung stellen. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Portal, das während der jeweiligen Bewerbungszeiträume freigeschaltet wird. Abgabeschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. der 28./29. Februar (zulassungsfreie Studiengänge). Informiert euch rechtzeitig über geltende Zulassungsbeschränkungen und Fristen über die Internetseiten oder Zulassungsstellen der Hochschulen. Zulassung und Einschreibung Nach Ende der Bewerbungsfrist wird bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen ein Auswahlverfahren durchgeführt. Über das Ergebnis werden die BewerberInnen schriftlich benachrichtigt. Erfolgreiche BewerberInnen bekommen einen Zulassungsbescheid, in dem die Termine angegeben sind, zu denen sie sich an der Hochschule einschreiben können. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle BewerberInnen, die die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und die sich fristgerecht mit vollständigen Unterlagen beworben haben, eine Zulassung. Auch ihnen wird per Bescheid schriftlich mitgeteilt, wo sie sich zu welchen Terminen einschreiben können. Erst mit ihrer persönlichen Einschreibung innerhalb der Fristen haben sie den Studienplatz angenommen. Wer trotz Zulassungsbescheid verspätet zur Einschreibung erscheint, hat keinen Anspruch mehr auf diesen Studienplatz. Dies gilt insbesondere für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge, bei denen die frei gebliebenen Plätze unmittelbar nach Ablauf der Einschreibefristen weitervergeben werden.

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