Job & Karriere Hamburg

AUSBILDUNGSBETRIEBE DER REGION – STUDIUM – FREIWILLIGENDIENSTE – SOZIALE BERUFE – WEITERBILDUNG – DUALES STUDIUM Ein Produkt aus dem Hause LocaDino© Bekannt aus: LocaDino-Jobs.de

Ausbildung (1.100€/Monat im 1.Jahr, bei Vollzeit) Abiturientenprogramm (1.200€/Monat in den ersten 6 Monaten, bei Vollzeit) Duales Studium (1.500€/Monat im 1.Jahr, bei Vollzeit) Bei uns kommst Du an. Verkauf, Logistik, Verwaltung Bewirb dich auf jobs.lidl.de #teamlidl Oder mach einen Schülerjob (mind. 14 €/Std.) bei uns!

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JOB & KARRIERE 2024 INHALT RATGEBER Das Halbjahreszeugnis 05 Studium oder Ausbildung 06 Deine berufliche Zukunft im BiZ 15 Bewerbung per Video 19 Eine passende Ausbildung finden 20 4 Wege zum Beruf 33 BEWERBUNG Bewerbungsschreiben 28 Fehler, nein danke 29 Richtig Vorsprechen 38 AUSBILDUNG Der Mindestlohn 08 Auf Nummer sicher 10 Etikette Tipps 12 Zukunftssicherung Ausbildung 16 Fördermittel 18 Die Rechte von Auszubildenden 22 Es ist nie zu spät! 24 Bewerbung per E-Mail 25 Betriebliche oder schulische Ausbildung? 30 Mein Weg zum Beruf 32 Zweiter Bildungsweg 37 Job & Karriere LocaDino-Jobs.de IMPRESSUM HERAUSGEBER ........................ : LocaDino International GmbH Bad Schwartau/Lübeck-Berlin-München Zentrale: Eutiner Ring 2, 23611 Bad Schwartau, Tel. 0451/28080-35, mail: schulze @locadino.de DRUCK ...................................... : LocaDino International GmbH GESCHÄFTSFÜHRER.............. : Jörg Loose MEDIA MANAGEMENT ......... : D. Schulze SOCIAL MEDIA & ONLINE ....: T. Jannis REDAKTION ............................: M. Küsel LAYOUT, GRAFIK, SATZ ........: R. Ernst, M. Küsel ANZEIGEN................................ : D. Schulze VERTRIEB ...................................: A. Kakagiannis Job und Karriere Hefte werden deutschlandweit in Abschlussklassen der Schulen verteilt und über social Media Kanäle als epaper an Zielgruppen gesendet. Die einzelnen Jobausschreibungen werden über social Media Kanäle direkt nach Regionen an die Zielgruppen mit garantierten Auslieferungen gesendet.

RATGEBER 5 JOB & KARRIERE 2024 Publication name: Dynamische Anzeige 1-spaltig generated: 2021-04-26T11:26:30+02:0 www.arbeitsagentur.de/bildung Mehr als 300 Ausbildungen und 21.000 Studiengänge? Keine Panik! Die Studien- und Berufsberatung hilft dir, den für dich passenden Weg zu finden. Termine gibt es unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00 oder unter www.arbeitsagentur.de/eservices. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – das gilt auch bei der Berufswahl. Spätestens jetzt mit den Halbjahreszeugnissen solltet ihr euch bewerben. Die Berufsberatung hilft euch bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz. Oder fehlt dir noch der Durchblick, welche Ausbildung bzw. welches Studium für dich die richtige Wahl ist? Dann solltet ihr einen ausführlichen Beratungstermin vereinbaren. Gemeinsam mit euch findet die Berufsberatung heraus, welche Berufe zu euren Fähigkeiten und Interessen passen. Über Berufe informieren könnt ihr euch im Berufsinformationszentrum (BiZ). Hier werden regelmäßig Veranstaltungen rund um Ausbildung, Studium und Beruf durchgeführt. Termine zur Berufsberatung könnt ihr online unter www.arbeitsagentur.de > Meine eServices > oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 vereinbaren. TERMINE MIT DEN HALB- JAHRESZEUGNISSEN DURCHSTARTEN!

6 RATGEBER JOB & KARRIERE 2024 Studium oder Ausbildung? So hilft die Berufsberatung Nach der Schule den richtigen Beruf zu finden, ist für viele eine riesige Herausforderung. Womit möchte ich mich dauerhaft beschäftigen? Soll ich eine Ausbildung machen oder lieber studieren? Passt Industriekaufmann/frau oder Wirtschaftsingenieur*in besser zu mir? Yvonne Lindemann und Thomas Bornhöft, Studien- und Berufsberater*in der Agentur für Arbeit, erläutern, wie dich die Berufsberatung dabei auf vielfältigste Art unterstützt. Job & Karriere: Laut einer OECD-Studie schützt ein Studium am besten vor Arbeitslosigkeit. Sollten deshalb alle Schüler weiter zur Schule gehen und studieren? Bornhöft: Nein, denn nicht jeder Studiengang schützt vor Arbeitslosigkeit und ein Studium ist nicht für jeden die richtige Wahl. Jugendliche müssen ihren ganz eigenen Weg – ob Ausbildung oder Studium oder beides – finden und gehen. Wichtig ist dabei nicht nur, seine Interessen und Stärken vorher zu erkunden, sondern sich auch umfassend zu informieren. Das kann vor Umwegen schützen. Lindemann: Wer sich mehr für praktische Tätigkeiten interessiert, für den ist die Ausbildung ein attraktiver Berufsstart mit guten Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zum Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Meister*in oder Techniker*in. Und selbstverständlich kann man auch nach der Ausbildung noch ein Studium aufsatteln. Eine andere Option für eher praktisch veranlagte Schülerinnen und Schüler ist das duale Studium. Es wird in unterschiedlichen Fachrichtungen angeboten und verbindet theoretische Studieninhalte mit praxisorientierten Ausbildungsinhalten. Die Berufsberatung hilft gern dabei, den individuellen Weg zu finden. Job & Karriere: Viele wissen auch nicht, dass sie durch den Abschlusseiner Ausbildung einen höheren Schulabschluss erreichen können. Wann ist das der Fall? Bornhöft: Hauptschüler können während der zweijährigen betrieblichen Ausbildung z.B. zur Fachkraft im Gastgewerbe oder Verkäufer*in einen mittleren Schulabschluss erlangen. Voraussetzung ist, dass sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen und entsprechende Fremdsprachenkenntnisse (Minimum fünf Jahre und keine Note schlechter als 4) nachweisen. Lindemann: Realschüler können ihre Fachhochschulreife während ihrer dreijährigen Ausbildung z.B. als Fachkraft für Lagerlogistik oder Einzelhandelskaufmann/ frau erwerben, wenn sie zwei Jahre lang zwei Mal wöchentlich abends am zusätzlichen Berufsschulunterricht teilnehmen. Auch während einer schulischen Ausbildung, z.B. als Sozialpädagogische/r Assistent*in ist der zusätzliche Schulabschluss möglich. Ein Gesprächstermin bei der Berufsberatung lohnt sich auf jeden Fall und kann Klarheit und Orientierung im Bildungsdschungel bieten. Job & Karriere: Egal ob man sich für ein Studium oder eine Ausbildung interessiert, wie findet man den für sich passenden Beruf? Lindemann: Bloß nicht von Moden, Trends und angesagten Tipps verwirren lassen, sondern in sich hineinschauen. Schließlich wird diese Entscheidung das ganze Leben mitbestimmen. Wichtig ist es für Jugendliche zunächst herauszufinden, was sie selbst können und möchten. Denn der Beruf soll Thomas Bornhöft und Yvonne Lindemann

RATGEBER 7 JOB & KARRIERE 2024 Ausbildung mit Perspektive! Wir bilden aus zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) Gesundheits- und Pflegeassistenz (m/w/d) Wir bieten: ➤ 30 Tage Urlaub ➤ Jahressonderzahlung ➤ Attraktive Vergütung: 1. Jahr: PFK: 1.340,69 € GPA: 1.264,91 € 2. Jahr: PFK: 1.402,07 € GPA: 1.323.21 € 3. Jahr: PFK: 1.503,38 € Wir freuen uns auf Deine Bewerbung! Malteser Wohnen & Pflegen in Hamburg Malteserstift Bischof-Ketteler Schnelsen | Malteserstift St. Johannes XXIII. Lohbrügge | Malteserstift St. Elisabeth Farmsen | Malteserstift St. Maximilian Kolbe Wilhelmsburg | Malteserstift St. Theresien Altona www.malteser-wohnen-pflegen.de Kontakt: Elisa Müller | 0151 10538678 | elisa.mueller3@malteser.org 2024 Ausbildung_HH.indd 1 14.12.23 16:56 ja zu ihnen passen. Dabei sind nicht nur Schulnoten und Lieblingsfächer entscheidend, sondern vor allem die eigene Persönlichkeit. Auch Hobbys, Erfahrungen aus Praktika oder Ehrenämtern sollten in die Überlegungen einfließen. Der Weg zum Traumjob führt über die eigenen Interessen und Stärken. Anregungen können z.B. das Berufsinformationszentrum (BiZ), BERUFENET unter www.arbeitsagentur.de, das BERUFE-Universum unter www. planet-beruf.de oder das Internetportal www.studienwahl.de bieten Job & Karriere: Wie genau sieht das Angebot der Berufsberatung aus? Bornhöft: Jugendliche können mit uns über ihre beruflichen Wünsche und Erwartungen sprechen, aber auch über Probleme und Bedenken, die sie haben. Wir beraten sie zu Aufgaben und Tätigkeiten in Berufen sowie über deren Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen. Auch über Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten oder über Bewerbungsverfahren und -termine erhalten sie von uns Informationen. Bei der Frage, ob für den Traumberuf wirklich die gesundheitlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen, können unsere Fachdienste mit medizinischen Untersuchungen, Berufswahltests und fachlichen Eignungsfeststellungen helfen. Lindemann: Und wir unterstützen die Vermittlung in Ausbildungsstellen und duale Studiengänge, durch Bewerbungsmappenchecks, Adressen von Betrieben und teilweise auch finanziell durch Übernahme von Bewerbungs- und Reisekosten zu Vorstellungsverfahren. Wer während einer betrieblichen Ausbildung Schwierigkeiten in der Berufsschule hat, kann bei uns Nachhilfe als ausbildungsbegleitende Hilfe erhalten. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 oder unter Luebeck. Berufsberatung@arbeitsagentur.de können mit uns Beratungstermine vereinbart werden. Job & Karriere: Wann sollten sich Jugendliche um das Thema „Berufswahl“ kümmern? Bornhöft: Schülerinnen und Schüler sollten möglichst früh starten. Spätestens im vorletzten Schuljahr sollten sie damit anfangen, ihre Interessen und persönlichen Stärken zu erkunden. Teilweise beginnen dann schon die Bewerbungsfristen für Ausbildungsplätze und duale Studiengänge. Banken, Versicherungen und manche Großbetriebe beginnen sehr früh mit dem Auswahlverfahren. Danke für das Interview

JOB & KARRIERE 2024 Warum wird in Deutschland ein gesetzlicher Mindest- lohn eingeführt? Ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen. Damit leistet der gesetzliche Mindestlohn zugleich einen Beitrag für einen fairen und funktionierenden Wettbewerb. Gleichzeitig sorgt er für mehr Stabilität in den sozialen Sicherungssystemen. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Mindestlohn? Der Mindestlohn wird durch das Mindestlohngesetz geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werden. Diese Gesetze bilden auch die Grundlage für vom Mindestlohn abweichende Tarifverträge innerhalb des Übergangszeitraums. Für wen gilt der allge- meine Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahre. Um Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, kann lediglich bei ihnen in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn abgewichen werden. Für wen gilt der all- gemeine Mindestlohn nicht? » Für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung. » Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz » ehrenamtlich tätige Personen » Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten » Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung » Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz » Selbstständige DER MINDESTLOHN FRAGEN & ANTWORTEN Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto in der Stunde. Wer bisher nach Mindestlohn bezahlt wurde, erhielt bei einer 40-StundenWoche etwa 1.800 Euro brutto. Jetzt werden es 2080 Euro sein. Foto: Designed by Freepik 8 RATGEBER

JOB & KARRIERE 2024 Gilt der Mindestlohn für Rentnerinnen und Rentner? Ja. Gilt der Mindestlohn für Jugendliche? Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Gilt der Mindestlohn für Schülerinnen und Schüler? Der Mindestlohn gilt für Schülerinnen und Schüler, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Gilt der Mindestlohn auch für Menschen, die an einer Maßnah- me der Arbeitsförde- rung teilnehmen, z. B. 1-Euro-Jobs? Nein, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei ihnen steht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund. Zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erhalten sie regelmäßig unterstützende Leistung nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) oder dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Erhalten auch aus- ländische Beschäftig- te den Mindestlohn? Ja. Der Mindestlohn gilt auch für sie, wenn sie in Deutschland arbeiten – egal ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Arbeitgeber angestellt sind. Erhalten Auszu- bildende einen Mindestlohn? Für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Ihre Entlohnung wird weiterhin durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Was gilt für Personen mit einem Minijob? Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Aus der Grenze von 450 Euro ergibt sich für Minijobberinnen und Minijobber bei einem Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde eine maximale Arbeitszeit von 48,966 Stunden pro Monat. Beim gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bleiben bei der Berechnung des Mindestlohns außer Betracht. Das heißt, auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen der Minijobs trägt der Arbeitgeber – zusätzlich zum Bruttostundenlohn. Neu ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern zukünftig aufzeichnen sowie diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren und bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen muss. Erhalten auch Praktikantinnen und Praktikanten den Mindestlohn? Ja, es gilt der Grundsatz, dass Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind so genannte Pflichtpraktika, also insbesondere solche Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder einer hochschulrechtlichen Bestimmung geleistet werden. Bei freiwilligen Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, besteht kein Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie der Berufsorientierung dienen (Orientierungspraktika) oder ausbildungs- bzw. studienbegleitend geleistet werden. Ein Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten. Zudem gilt der Mindestlohn nicht bei Praktika im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III und Maßnahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz. www.der-mindestlohnwirkt.de. WEITERE INFO RATGEBER 9

10 RATGEBER JOB & KARRIERE 2024 Es ist gut, dass es Versicherungen als Schutz vor den Folgen unvorhersehbarer Ereignisse gibt. Die Gretchenfrage: Wie viele und welche Versicherungen brauchen wir? Die Antwort: Nicht so viele Policen wie möglich, sondern nur so viele wie nötig. Jeder muss sich ganz individuell fragen: Welche Risiken sind typisch für meine jetzige Lebensphase und gegen welche Schadenshöhe will ich mich absichern? Die nachfolgende Übersicht soll helfen, den richtigen Versicherungsschutz zu finden. Auto- und Zweirad- versicherung Wer ein Auto oder Motorrad beim Straßenverkehrsamt anmeldet, muss vorher eine KfZHaftpflichtversicherung abschließen. Dies ist eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sinnvoll ist es, vor allem neuere Fahrzeuge freiwillig Teil- oder Vollkasko zu versichern. Private Haftpflicht- versicherung Eine private Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie kommt für Schäden auf, die man anderen zufügt. Das kann die beschädigte Brille des Nachbarn sein oder die Massenkarambolage, die ein Fußgänger beim Überqueren der Straße auslöst. Unverheiratete Kinder sind, solange sie in einer Schul- oder Berufsausbildung sind, über die Eltern mitversichert. Jahresbeiträge beginnen bei etwa 50 Euro. Hausratversicherung Die Hausratversicherung tritt ein bei Feuer, Einbruchsdiebstahl, Wasserschäden, Sturm, Hagel und Vandalismus, wenn zum Beispiel Einbrecher das Mobiliar kurz und klein schlagen. Über die Hausratsversicherung der Eltern sind Auszubildende und Studierende nur versichert, solange sie mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. In der Regel ist der Diebstahl eines Fahrrads mit abgesichert. Krankenversicherung Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beim Vater oder bei der Mutter kostenfrei mitversichert. Die kostenfreie Versicherung verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn du nicht anfängst zu arbeiten oder eine Ausbildung beginnst. Wer studiert, eine Schulausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr macht, kann maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kostenfrei familienversichert sein. Als Angestellter, Arbeiter oder Azubi ist man automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Freiwillig können Zusatzversicherungen mit attraktiven Leistungen abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Als Versicherungsnehmer für eine private Krankenversicherung kommen nur Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen, Selbstständige, Beamte und Studenten in Betracht. Die Beiträge sind nicht vom Einkommen, sondern vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand abhängig. Ob der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt, ist vor Auslandsreisen unbedingt zu prüfen. Berufsunfähigkeits- versicherung Wer in jungen Jahren berufsunfähig wird, hat nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Anders als die Unfallversicherung schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung neben Unfällen auch Krankheiten als Ursachen für teilweise oder vollständige Invalidität ein. Lebensversicherung Willst du für die Familie jetzt und für das Alter später vorsorgen? Dann ist die Risikolebensversicherung der richtige Einstieg. Sie ist sozusagen die kleine Schwester der kapitalbildenden Lebensversicherung. Weil sie nur im Todesfall leistet, sind die Beiträge äußerst günstig. Rechtsschutzver- sicherung Vor einem Streit vor Gericht empfiehlt es sich, rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die anfallenden Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und Zeugengelder. Sie gilt als Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sowie als Rechtsschutz für Grundeigentum und Miete und ist unbedingt zum empfehlen.. AUF NUMMER SICHER! WICHTIGE VERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK

1 Ausbildungsbetriebe Ausbildung im Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau - komm in unser Team! Beschäftigte: 80 Auzubildende: 4 Ausbildung (m/w/d): Rohrleitungsbauer/in */**/*** Straßenbauer/in */**/*** Tiefbaufacharbeiter/in */**/*** Praktika: ja Jobs für Studierende: ja Bachelor-/Masterarbeiten: ja Ob für Privathaushalte oder Geschäftskunden, unser Name bürgt seit über 60 Jahren für Qualität und Zuverlässigkeit. Moderne Ausrüstung, qualifizierte Mitarbeiter und eine solide Unternehmenspolitik sind die Grundlagen unseres Erfolges. Unser Team stellt sich den Anforderungen eines fortschrittlichen Bauunternehmens, Service steht immer an erster Stelle. Unseren Auszubildenden gewährleisten wir eine fundierte Ausbildung in einem innovativen Bauunternehmen. Wir bieten: l ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einem zukunftsorientierten und zeitgemäß geführten Unternehmen l Mitarbeit in einem hoch motivierten Team l langfristige Perspektiven für deine berufliche Laufbahn mit vielfältigen Weiterbildungs- möglichkeiten Wir freuen uns auf deine Bewerbung. Berthold Fasthuber Bauunternehmung GmbH & Co. KG Borsigstraße 17 - 24145 Kiel Tel.: 0431 719171 E-Mail: bewerbung@fasthuber.de www.fasthuber.de info

12 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2024 Die Vorstellung „Moin, ich bin der Tobi.“ So eine Begrüßung geht gar nicht. Ein „Guten Tag“ sollte es schon sein, dann wird der volle Name genannt, kein Spitzname. Nach der Begrüßung folgt am besten ein Satz wie: „Ich habe heute meinen ersten Tag, und es freut mich, Sie kennenzulernen“. Geschafft. Vorsicht gilt beim Händeschütteln: Die Initiative zum Handschlag geht immer vom Ranghöheren aus. Also nicht einfach die Pranke ausstrecken – Abwarten lautet die Devise. Die Kommunikation Gerade am neuen Schreibtisch Platz genommen, schon klingelt das Telefon. Was nun? Eine ungeeignete Antwort wäre: „Ich habe keine Ahnung, ich bin neu.“ Besser ist der Satz: „Ich kläre das gerne für Sie.“ Dann bloß nicht vergessen, Namen, Nummer und Anliegen zu notieren – sonst wirkt der Azubi schnell inkompetent, wenn er die Anfrage weiterleitet. Apropos weiterleiten: Bei E-Mails kann auch allerlei schiefgehen. In eine berufliche E-Mail gehört sicher kein Smiley. Und die richtige Groß- und Kleinschreibung sind ebenso ein Muss wie eine formelle Anrede. Weiteres Fettnäpfchen: die Finger nicht vom eigenen Handy lassen. Das Büroleben Wer den letzten Kaffee nimmt, muss neuen kochen, wer das fehlende Papier im Drucker bemerkt, füllt neues nach – das Einmaleins für ein harmonisches Miteinander im Büro. Wichtig ist die Integration. Das heißt, eine Einladung zum Mittagessen von der älteren Kollegin sollte man nicht ausschlagen. Aber man sollte auch selbst auf Kollegen in der Kantine zugehen und fragen: „Darf ich mich zu Ihnen setzen?“, anstatt gleich den Azubi-Tisch anzusteuern. Lästige Aufgaben Kopieren, Briefe verschicken, den Friseursalon fegen: Beim Berufseinstieg gibt es viele nervige Aufgaben. Es wäre ein Fehler, sofort darüber zu jammern. Dauerhaft muss sich ein Azubi jedoch nicht zum Laufburschen machen lassen. So kann er sich etwa höflich für anspruchsvollere Aufgaben anbieten oder z. B. fragen: „Ich habe mitbekommen, dass Sie morgen eine Tür schreinern – darf ich dabei zuschauen?“ ETIKETTE-TIPPS FÜR AZUBIS Die Schule ist geschafft, die Lehrstelle gefunden: Eigentlich ist das Schlimmste damit überstanden. Aber Achtung: Auf Azubis warten am Anfang der Lehre jede Menge Fettnäpfchen. Dabei sind gerade die ersten Tage und Wochen wichtig. Denn auch hier gilt das Sprichwort: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Foto: Designed by Freepik, Designed by Asierromero / Freepik

Mehr Erfahrung: Zum Berufsleben gehören auch Misserfolge. Ältere Berufstätige haben sie bereits erlebt und kennen die Fallstricke ihrer Branche. Mit Älteren spart ein Unternehmen ggf. viel Geld, weil ihnen bestimmte Fehler nicht mehr passieren. Das sollten ältere Bewerber deutlich machen. Außerdem haben Ältere aufgrund ihrer langen Berufserfahrung mehr Kontakte und reagieren bei Stress meist gelassener. Soziale Medien: Wer sich mit einem Profil bei Xing, Linkedln & Co selbst vermarktet, erweckt darüber hinaus Interesse bei potenziellen Arbeitgebern. Und es zeigt: Man ist noch auf der Höhe der Zeit! Übersichtlicher Lebenslauf: Der Lebenslauf sollte übersichtlich gestaltet sein. Bei älteren Bewerbern empfiehlt es sich, zuerst die beruflichen Stationen und dann die Aus- und Weiterbildungen aufzuführen. Perfektes Anschreiben: In der Bewerbung selbst gilt: Das Anschreiben ist die Visitenkarte. Es muss wie bei jüngeren Bewerbern fehlerfrei und klar strukturiert sein. Das Anschreiben gehört nicht in die E-Mail. Bewerber sollten es mit dem Lebenslauf und den Zeugnissen als PDF-Dokument anhängen. In der E-Mail genügt ein kurzer Satz, dass der Empfänger die Bewerbungsunterlagen im Anhang findet. Mit diesen Argumenten überzeugen auch ältere Bewerber den Personaler. Sie sind erfahren, verfügen über Fachwissen und sind in der Lage, in Stresssituationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Das alles spricht für die Anstellung von älteren Arbeitnehmern. Personalverantwortliche sind trotzdem oft skeptisch gegenüber einem Bewerber im Alter von 45+. So können Ältere überzeugen: BERUFSERFAHRUNG UND GUTE KONTAKTE Online bewerben: Grundsätzlich ist es besser, sich online zu bewerben – per E-Mail oder auf dem Karriereportal des Unternehmens, wenn es diese Möglichkeit gibt. Damit können Bewerber den Vorbehalt entkräften, sie seien technisch nicht auf der Höhe der Zeit. Selbstbewusst auftreten: Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch, ist selbstbewusstes Auftreten angesagt. Ältere Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Ausdruck bringen, welchen Mehrwert sie dem Unternehmen bringen und woran sie das festmachen. Knapp und prägnant: Auch wenn der Bewerber aufgrund langer Berufserfahrung im Anschreiben vieles aufzählen könnte: Wichtig sind knappe, aber prägnante Aussagen. Im Idealfall ist das Anschreiben nicht länger als eine DIN-A4-Seite.

JOB & KARRIERE 2024 Das Berufsinformationszentrum (BiZ) bietet moderne Internetarbeitsplätze mit den vier Themeninseln „Arbeit und Beruf“, „Ausbildung und Studium“, „Ausland“ sowie „Bewerbung“. Es ist damit ein wichtiger Anlaufpunkt nicht nur bei der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern, sondern für alle, die auf der Suche nach beruflichen Ideen sind. Ganz im Sinne eines lebenslangen Lernens können hier Informationen zur Karriereplanung, Weiterbildung, Berufsrückkehr oder Neuorientierung kostenfrei und in Ruhe gesichtet werden. Die Internetarbeitsplätze ermöglichen dir einen schnellen Zugang zu den Portalen JOBBÖRSE, NERUFENET und KURSNET sowie zu weiteren Informationsplattformen. Bei der Stellensuche könnt ihr für den direkten Kontakt zum Betrieb ein Arbeitgebertelefon nutzen. An drei speziellen Bewerbungs-PCs könnt ihr euch Tipps ansehen, Bewerbungsunterlagen erstellen und bearbeiten. Ihr könnt euch den eigenen USB-Stick mitbringen, Bewerbungsfotos hochladen, Unterlagen einscannen, die Bewerbung ausdrucken oder online verschicken. Außerdem bekommt ihr im BiZ gedruckte Broschüren, Magazine und Flyer zum Mitnehmen sowie Informationsmappen und Fachbücher zum Schmökern. Hier finden auch zahlreiche Vorträge und Veranstaltungen statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dir bei Fragen gern zur Verfügung. Bei Bedarf unterstützen sie euch auch bei der PC-Anwendung. Alle Dienstleistungen sind kostenlos und können ohne Anmeldung genutzt werden. Nur bei Gruppen ab fünf Personen wird um Anmeldung gebeten, ebenso zu den Berufsinformationsveranstaltungen. GESTALTE DEINE BERUFLICHE ZUKUNFT IM BIZ Alle Termine findet ihr in der Veranstaltungsdatenbank online unter www.arbeitsagentur.de/veranstaltungen TERMINE Foto: Designed by katemangostar / Freepik

16 AUSBILDUNG Selbst, wenn die Erstausbildung nicht für ein ganzes Leben den Beruf bestimmt: Sie ist der erste wichtige Schritt zur Zukunftssicherung und sollte entsprechend ernst genommen werden. Ausbilderinnen und Ausbilder lassen sich immer öfter besondere Maßnahmen einfallen, um geeignete Azubis und damit Fachkräfte für ihre Unternehmen zu gewinnen. Denn noch nie war berufliche Qualifizierung so wichtig wie heute. Selbst für Hilfsarbeiten werden oft nur Bewerberinnen und Bewerber akzeptiert, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Daher ist die Erstausbildung der wichtigste Grundstein für die eigene Perspektive auf dem zunehmend umkämpften Arbeitsmarkt, zumal einige Ausbilderinnen und Ausbilder lieber ganz auf Azubis verzichten, als unqualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber aufzunehmen. Die Wahl der „Lehrstelle“ muss jedoch nicht heißen, dass es beim ersten erlernten Beruf bleibt. Die moderne Arbeitswelt ist geprägt vom lebenslangen Lernen mit ständigen Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen. Viele Berufe wandeln sich mit der Digitalisierung, die Spezialisierung in den Jobs nimmt zu. Das macht die Arbeit auch fortwährend interessanter. Die „Lehre“ ist daher gleichzeitig der erste Schritt in ein erfolgreiches und somit erfüllendes Arbeitsleben. Die Anzahl der staatlich anerkannten Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt seit Jahrzehnten ab; das liegt auch daran, dass einige Berufe weggefallen sind. Im Jahr 2018 waren es 326, 1971 noch 606 (Quelle: Statista). Zu ihnen gibt es entsprechende bundesweit geltende Ausbildungsordnungen und die Ausbildung wird staatlich überwacht. Die Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule (duales System). ZUKUNFTSSICHERUNG „AUSBILDUNG“ Foto: Designed by Ibrandify / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik JOB & KARRIERE 2024

Nutze die Chance und steige ein ins Team der Johanniter- Unfall-Hilfe, einer der größten Hilfsorganisationen. Ob Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst – hier kannst du dich ein Jahr lang sozial engagieren, anderen Menschen helfen und dich beruflich orientieren. Deine Vorteile: spannende Aufgaben, persönliche Weiterentwicklung und Pluspunkte im Lebenslauf. Folgende Einsatzgebiete gibt es: Erste-Hilfe-Ausbildung ǀ Kita ǀ Pflege ǀ Hausnotruf ǀ Fahrdienst ǀ Rettungsdienst. Du suchst einen Ausbildungsplatz? Auch dann bist du bei den Johannitern richtig: Sie bieten dir eine langfristige Perspektive, faire Bezahlung und ein motiviertes Team – z. B. in der Pflege, im Rettungsdienst, in der Kita oder im kaufmännischen Bereich. Wenn du außerdem volljährig bist, einen gültigen Führerschein (Klasse B) sowie eine hohe soziale Kompetenz besitzt, freuen sich die Johanniter darauf, dich kennenzulernen. VON ANFANG AN EINE GROSSE ROLLE SPIELEN! Dein Kontakt: Katarina Meljanac und Anne Düerkop bewerbung.nord@johanniter.de Tel. 040 570 111-660 johanniter.de/karriere Arbeiten mit LEBENSHUNGER WISSENSDURST Miteinander füreinander da sein. Das macht uns Johanniter aus. Dich ebenso? Bewirb dich jetzt für den Freiwilligendienst: johanniter.de/nord/fsj_nord Johanniter/Marcus Brodt

18 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2024 Wer eine betriebliche Aubildung beginnt, erhält auch eine Ausbildungsvergütung. Doch was, wenn sie beim besten Willen nicht reicht? Schließlich sollen die Fahrten zum Ausbildungsort, zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb bezahlt werden. Und auch die Berufskleidung oder spezifische Arbeitsmaterialien können ins Geld gehen. Für Azubis, die für ihre Ausbildung den Heimatort verlassen haben und nicht mehr bei den Eltern wohnen, kommt noch Miete dazu. Da kann es finanziell schon mal eng werden. Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und die ihre erste Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf antreten, können bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Arbeitsagentur stellt auf ihren Seiten einen BAB-Rechner bereit. www.babrechner.arbeitsagentur.de Anders als bei einer staatlich anerkannten Ausbildung erhalten junge Menschen, die eine schulische Ausbildung machen, keine Vergütung. Im Gegenteil, meistens kosten diese Schulen auch noch Geld. Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht durch die BAB unterstützt, doch können Schüler Bafög, also Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Dieser monatliche Zuschuss muss anders als bei Studenten nicht einmal zurückgezahlt werden. Beantragt wird Bafög beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. www.bafög.de Eine schulische Ausbildung wird zwar nicht von der BAB unterstützt, doch Schülerinnen und Schüler können BAföG beantragen, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anders als Studierende, müssen Schülerinnen und Schüler den monatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. www.bildungskredit.de Geldmangel sollte kein Hinderungsgrund sein, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Am häufigsten entscheiden sich Auszubildende für Praktika, die mit ERASMUS-Geldern finanziert werden. Dabei können sie aus einer Vielzahl an Programmen verschiedener Förderträger auswählen. Die Zuschüsse sind je nach Land und Dauer unterschiedlich hoch. Zudem können Azubis Zuschüsse zu Fahrtkosten, Vorbereitung und Sprachkursen bekommen. www. erasmusplus.de, www.auslandslust.de, www.sequa.de, www.auslandsaufenthalt.org Auch verschiedene Stiftungen greifen Auszubildenden unter die Arme. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es eine Datenbank mit allen Kriterien, die durchaus sehr speziell sein können. www.stipendienlotse.de Auszubildende mit herausragenden Leistungen können von einem Weiterbildungsstipendium innerhalb eines Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) profitieren: Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten Zuschüsse von jährlich 2000 Euro für Weiterbildungen beantragen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und bei der Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben.Erfolgreiche Azubis, die nach mindestens zweijähriger Berufspraxis studieren wollen, kommen für das Aufstiegsstipendium des Bundes in Frage. www.bmbf.de FÖRDERMITTEL IM ÜBERBLICK STAATLICHE SOWIE DURCH STIFTUNGEN FINANZIERTE HILFEN Übrigens: Auch wer noch keinen Ausbildungsplatz hat, kann finanziell gefördert werden. Beispielsweise die Teilnehmenden berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Finanziell gefördert werden Lehrgangskosten, notwendige Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten. Berufsausbildungsbeihilfe kann auch von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die sich auf den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten.

JOB & KARRIERE 2024 Das ist nicht neu. Was jetzt aber hinzukommt und immer häufiger genutzt wird, ist das Bewerbungsgespräch per Videochat. Die Agentur für Arbeit gibt Tipps, damit es mit der Wunschausbildung klappt: Grundsätzlich gilt, dass bei einem Vorstellungsgespräch per Video die gleichen Regeln gelten, wie bei einem persönlichen Gespräch: Angemessene Kleidung, nicht zu starkes Styling oder auch Pünktlichkeit. Es gibt aber auch Dinge, die etwas anders sind. Zum Beispiel schaut man bei einem normalen Gespräch die Ausbilder und Chefs direkt an, online ist der Blick in die Kamera am besten, damit der Arbeitgeber direkt in die Augen der Jugendlichen schauen können. Einer der häufigsten Fehler ist ein Technikproblem. Deshalb am besten im Vorfeld schon mal die Technik testen. Funktionieren Mikrofon und Kamera? Ein solches Gespräch kann natürlich auch online mit Freunden oder der Familie geprobt werden, um sich an die Kamerasituation zu gewöhnen. Eine LAN-Verbindung (mit Netzkabel) ist außerdem stabiler als eine kabellose W-LAN-Verbindung. Wichtig ist zudem, die Hintergrundgeräusche zu minimieren und sich einen Ort zu suchen, der leise und im Hintergrund aufgeräumt ist. Manchmal kommt es dennoch zu leichten Tonproblemen, weshalb die Bewerber laut, klar und deutlich sprechen sollten. Und gerade bei einem Videochat kommt es auf die Mimik an. Der Vorteil eines solchen Vorstellungsgesprächs ist, dass man nicht sieht, wie man mit dem Fuß leicht wippt oder die Hände feucht werden. Umso wichtiger ist es, dass sich der Oberkörper und das Gesicht natürlich darstellen. Ein freundlicher Gesichtsausdruck ist schon die halbe Miete für ein sympathisches Auftreten vor der Kamera. Es lohnt sich in ein gutes Headset und eine vernünftige Kamera zu investieren. Für die Personalchefs ist es angenehmer, wenn man die Jugendlichen klar und deutlich erkennen und gut verstehen kann. Ein verzerrtes Bild und ein unangenehmer Sound machen keinen guten Eindruck. Am besten ist übrigens auch eine Lichtquelle von vorne, damit das Gesicht nicht voller Schatten ist. Ein komplettes Bewerbungstraining und Tipps worauf man bei einer Online-Bewerbung achten sollte, gibt es kostenlos auf der Seite von Planet Beruf: https://bwt.planet-beruf.de/. Bei weiteren Fragen hilft auch die Berufsberatung. Hierfür einfach einen telefonischen Termin vereinbaren und Unterstützung bekommen. Jetzt anrufen unter 0800 4 5555 00 oder einfach auf https://www.arbeitsagentur.de/bildung/berufsberatung die Berufsberatung kontaktieren. IMMER ANGESAGTER: DIE BEWERBUNG PER VIDEO Foto: Adobe Stock

JOB & KARRIERE 2024 20 RATGEBER Schülerinnen und Schüler haben in den Vorabgangsklassen häufig nur eine sehr unkonkrete Vorstellung davon, was sie in der Arbeitswelt erwartet und welchen Beruf sie später ergreifen möchten. Dabei stellt die Berufswahl immer noch eine der wichtigsten Weichenstellungen für das weitere Leben dar. Der Besuch einer Jobmesse oder der Berufsberatung sehr hilfreich sein. Folgende Fragen gilt es im Vorfeld zu klären: Was kann ich eigentlich? Gerade für die Berufswahl ist es wichtig, über eine realistische Selbstwahrnehmung zu verfügen und über das eigene Können Bescheid zu wissen. Welchen Beruf wünsche ich mir? Um den Traumberuf zu finden, sollte man sich mit den gewünschten Tätigkeiten auseinandersetzen. Voraussetzungen klären » Was kann ich gut? (Stärken) » Wo kann ich mich noch verbessern? (Schwächen) » Welche Ausbildungsgänge sind mit meinem Schulabschluss möglich? » Wo will ich mich bewerben? => Wie mobil bin ich? » In welchen Berufsbildern habe ich schon Erfahrungen z. B. durch Praktika gesammelt? Informationen über Berufe einholen » Familie, Freunde, Bekanntenkreis: Welche Berufsbilder sind dort vertreten? » Ausbildungsmessen besuchen » Berufsinformationszentrum nutzen » Kontakt zu Firmen aufnehmen » „Beruf aktuell“ von der Agentur für Arbeit besorgen » Praktische Erfahrungen sammeln, Werkstattunterricht » Eignungstests machen: www.berufenet.de Wo finde ich Ausbildungsplätze? » Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de » www.aish.de … und viele mehr » Zeitungsannoncen/Aushänge » unaufgeforderte Bewerbung: gute Erfolgschancen! EINE PASSENDE AUSBILDUNG FINDEN – ABER WIE? Weitere Informationen im Internet www.planet-beruf.de, www.berufsstrategie.de INFOS

JOB & KARRIERE 2024 Schule ist vorbei. Du weißt, was du beruflich machen willst. Aber deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle waren bislang nicht erfolgreich? Oder bist du bereits in einer Ausbildung? Du und dein Ausbilder seid euch jedoch nicht sicher, ob du deinen Berufsabschluss ohne weitere Unterstützung schaffen kannst? Sprich mit deiner Berufsberatung in der Agentur für Arbeit über eine „Assistierte Ausbildung“ (AsA). Diese kann dich für die Teilnahme bei einem Bildungsträger vorschlagen. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Kosten für die Maßnahme werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Deine Ausbildungsbegleiter beim Bildungsträger legen gemeinsam mit dir und deinem Ausbilder fest, wie die Unterstützung für dich aussieht. Das können z. B. Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Begleitung, regelmäßiger Kontakt zur Berufsschule, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung, Krisen-intervention oder Elternarbeit sein. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben dabei unberührt. Die AsA dauert mindestens vier bis maximal neun Unterrichtsstunden pro Woche. Bei Bedarf kann sie während der ganzen Ausbildungszeit in Anspruch genommen werden. Also, warte nicht bis die Ausbildung scheitert. Melde dich rechtzeitig bei der Berufsberatung unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4 5555 00 SO SCHAFFST DU DEINEN BERUFSABSCHLUSS! DIE BERUFSBERATUNG HILFT Foto: Designed by Freepik, Designed by katemangostar / Freepik, Designed by rocketpixel / Freepik

22 AUSBILDUNG JOB & KARRIERE 2024 Arbeitsmittel Während deiner Ausbildung brauchst du verschiedene Materialien zum Arbeiten. Diese Arbeits- und Ausbildungsmittel muss dein Arbeitgeber dir finanziell zur Verfügung stellen. Als solche gelten Werkzeuge, Arbeitskleidung, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher sowie Schreib- und Zeichenutensilien. Selbstverständlich wird von dir erwartet, sorgfältig mit den Materialien umzugehen. Arbeitszeiten Angaben zur Arbeitszeit findest du im jeweiligen Arbeitsvertrag. Meist wird diese Arbeitszeit über eine Stempeluhr oder schriftlich kontrolliert. Dazu zählen ebenso die regulären Tätigkeiten, die du für den Arbeitgeber leistest, das Schreiben deiner Ausbildungsberichte als auch der Wechsel der Kleidung im Betrieb. Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, kann teilweise auch zur Arbeitszeit mitgezählt werden, abzüglich der Pausen. Qualifikation des Ausbilders Dein Ausbilder muss eine erforderliche Qualifikation besitzen, beispielsweise eine Abschlussprüfung im Fachbereich. Ebenso braucht er berufs- oder arbeitspädagogische Kenntnisse. Ausbildungsgerechte Beschäftigung Um deinen Abschluss zu gewährleisten, ist es notwendig, ordnungsgemäße Tätigkeiten zu verrichten. Routinetätigkeiten, Erledigungen für deinen Chef und Vertretungsarbeiten werden vom Staat als Ordnungswidrigkeit angesehen und dienen nicht dem Ausbildungszweck. Kündigung Falls dein Arbeitgeber dich kündigen sollte, müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Unwirksam ist eine Kündigung, sobald sie » nicht schriftlich erteilt worden ist » keinen wichtigen Grund enthält (Ausnahme: Während der Probezeit kann grundlos gekündigt werden) » dein Ausbilder zwei Wochen schon im Voraus wusste, dass er dir kündigen wird Für den Fall, dass du einverstanden sein solltest, kannst du die Kündigung des Arbeitgebers mit einem Schlichtungsvertrag in eine Kündigung deinerseits oder in einen Aufhebungsvertrag umwandelt. Das verschafft dir Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Ausbildungsziel Dein Betrieb bzw. dein Ausbilder ist dafür verantwortlich, dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit zu erreichen. Für jeden einzelnen Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. An diesen Ausbildungsrahmenplan orientiert sich dein Betrieb und deine Ausbildung. Je nachdem, welchen Schulabschluss du besitzt, kannst du deine Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Auch eine Verlängerung ist möglich. Du kannst sie z. B. aus Krankheitsgründen beantragen, um zu gewährleisten, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Urlaub Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, Wann du ihn wahrnimmst, musst du mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder absprechen. Die Anzahl deiner Urlaubstage wird in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Dieser befasst durchschnittlich 24 Tage im Jahr. Sobald du im Urlaub krank wirst, ist es ratsam, sich ein ärztliches Attest aushändigen zu lassen. So werden die Krankheitstage nicht von deinen Urlaubstagen abgezogen. Zeugnisse Deine Ausbilder sind dazu verpflichtet, dir zum Abschluss deiner Ausbildung ein ausführliches Zeugnis auszuhändigen. Dabei ist zu beachten: Krankheitsangaben, Privatangaben sowie Straftaten, die nicht unmittelbar mit deiner Ausbildung im Zusammenhang stehen, sind unzulässig. DIE RECHTE VON AUSZUBILDENDEN

Wir freuen uns auf Eure Bewerbung unter: www.geschwister-jensen.de Böttcherkamp 187c · 22549 Hamburg · Tel. 0 40 / 85 33 34 44 bewerber@geschwister-jensen.de · Kennziffer: 1-09 (bitte angeben) „Überlegst Du noch, oder pflegst Du schon?“ Bereits seit mehr als 35 Jahren bilden wir in unseren Seniorenzentren in Hamburg erfolgreich in den Berufen der stationären Altenpflege aus. Wir suchen Euch zum Ausbildungsstart am 01. August 2024 als Kommt zu uns ! Azubi zur/zum Pflegefachfrau/-mann (w/m/d) – neue generalisierte Pflegeausbildung / ehemals Altenpflege – Wir bieten: - die Möglichkeit zur Spezialisierung zum Altenpfleger/Altenpflegerin (w/m/d) - eine hohe Ausbildungsvergütung - Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Zuschuss zum HVV-Deutschlandticket - 30 Tage Urlaub (auf Basis 5 Tage-Woche) - professionelle Begleitung durch freigestellte Praxisanleiter - garantierte Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung Jetzt bewerben zum 1. August 2024 professionelle Begleitung durch freigestellte Praxisanleiter garantierte Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung 1. Jahr 1.340 €* 2. Jahr 1.400 €* 3. Jahr 1.500 €* Eure Vergütung (gültig ab März 2024) Altenpflege: Ein unterschätzter Beruf mit Zukunft In unseren Einrichtungen übernehmen auch Azubis schon viel Verantwortung Die Arbeit in der Altenpflege ist eine von den älteren Menschen sehr wertgeschätzte Tätigkeit, die – geprägt durch persönlichen Kontakt mit verschiedensten unterschiedlichen Menschen und ihren jeweiligen Lebenserfahrungen – sehr abwechslungsreich und interessant ist. Geschäftsführer Dirk Ackermann berichtet: „Da wir nach einem langjährig erfüllten Arbeitsleben auch die Entwicklung, der durch Renteneintritt ausscheidenden Mitarbeiter immer vor Augen haben, kümmern wir uns im Rahmen der Personalentwicklung auch um unseren eigenen „Nachwuchs“, indem wir nun schon seit mehr als 35 Jahren überaus erfolgreich und qualifiziert in den Berufen der Altenpflege ausbilden. Derzeit bilden wir in unseren drei SeniorenZentren gut 50 eigene Auszubildende aus.“ Was muss ein Azubi in der Pflege mitbringen? „Das Fachwissen werden wir den Azubis beibringen“, sagt einer der Praxisanleiter, Karsten Lies, „aber das Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenzen müssen die Azubis mitbringen. Diese Charaktereigenschaften sind elementar für eine erfolgreiche Ausbildung.“ Voraussetzungen: Wer die dreijährige Ausbildung zur examinierten Pflegefachfrau bzw. zum examinierten Pflegefachmann (w/m/d) mit der Möglichkeit zur Spezialisierung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger antreten will, muss über einen mittleren Schulabschluss (MSA) oder etwas Vergleichbares verfügen. Neben den vielen Möglichkeiten, die der Pflegebruf bietet (z.B. durch eine Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung), freuen sich unsere Auszubildenden über jedes Lächeln und über jedes Dankeschön, das man für seine Arbeit in diesem Beruf bekommt. Praxisanleiterin Angela Hahn übt mit den Azubis an der Altenpflegepuppe, die bei uns liebevoll „Klaus-Bärbel“ genannt wird. Die Ausbildungen zum Altenpfleger starten zweimal im Jahr: am 1. Februar und am 1. August.

Eine Aus- oder Weiterbildung bringt dich weiter Der Fachkräftemangel steigt. Schon heute fehlen der Wirtschaft in einigen Branchen und Regionen qualifizierte Fachkräfte. Eine Lücke, die du schließen kannst, denn wer sich heute aus- oder weiterbilden lässt, ist morgen gesuchte Fachkraft. Und kann zuversichtlich in eine sichere Zukunft blicken. Du bist zwischen 25 und 35 Jahre alt und ohne Berufsabschluss? Dann starte jetzt durch! Die Initiative „Zukunftsstarter“ hilft jungen Erwachsenen wie dich dabei, einen neuen Anlauf für eine Aus- oder Weiterbildung zu nehmen. Außerdem unterstützt sie dich auf deinem Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss. Nutz jetzt deine Chance und werde Zukunftsstarter! Starte jetzt in deine neue Zukunft! Für eine Berufsausbildung ist es nie zu spät. Auch für junge Menschen ab 25 Jahre ist sie noch ein lohnendes Ziel. Schließlich liegen noch etwa 30 bis 40 Jahre Arbeitsleben vor dir. Darum gibt es gute Gründe, die eigene berufliche Zukunft noch einmal auf einer neuen Qualifikation aufzubauen: » Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung werden besser entlohnt als angelernte Arbeitskräfte. » Du musst seltener den Arbeitsgeber wechseln als Menschen ohne Berufsabschluss » Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung sind seltener arbeitslos. » Die besseren Chancen am Arbeitsmarkt zahlen sich für Fachkräfte auch im Alter aus, z. B. durch die Verringerung der Gefahr von Altersarmut. Den Berufsabschluss nachzuholen, lohnt sich – profitiert von der Förderung! Selbstverständlich werden bei der Qualifizierung deine beruflichen Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt. Ziel ist es, deine Vermittlungschancen deutlich zu verbessern. Welche Vorausset- zungen müssen erfüllt sein? Förder- fähig sind: » gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerin-- nen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss » gering qualifizierte Arbeitslose sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben » Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende Was wird gefördert? Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind: » Umschulungen, die vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb zu einem anerkannten Berufsabschluss führen » Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung » berufsanschlussfähige Teilqualifikationen » Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhältst du in der Regel deine lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter. FÜR EINE AUS- BILDUNG IST ES NIE ZU SPÄT

BEWERBUNG 25 Wann ist der Termin für das Vorstellungsgespräch? Habt ihr bei der Vorbereitung an alles Wichtige gedacht? Wenn ihr euch solche Fragen stellt, habt ihr die Antworten schnell und mobil zur Hand: mit der App der Bundesagentur für Arbeit „Bewerbung: Fit fürs Vorstellungsgespräch“. Sie bringt alles Wissenswerte rund um das Thema Vorstellungsgespräch direkt auf das Smartphone bzw. Tablet und hilft gezielt mit Fragen, Tipps, Checklisten und Videos, sich auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Die App steht kostenlos in den App-Stores zum Download bereit und ist geeignet für die Betriebssysteme iOS und Android. Das bietet die App In der übersichtlich gestalteten Rubrik „Termine“ der neuen planet-beruf.de-App werden Gesprächstermine schnell über die Kalenderfunktion angelegt und bearbeitet. Wichtige Daten wie Name des Unternehmens, Ansprechpartner/in oder Web-Adresse könnt ihr hier eingeben. Die Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass kein Termin vergessen wird und hält Checklisten und Tipps zur Vorbereitung bereit. Die Rubrik „Typische Fragen“ listet die wichtigsten „Fragen zu meiner Person“, „Fragen zum Beruf“ und „Fragen zum Unternehmen“ auf und erleichtert euch dadurch überall und jederzeit die Vorbereitung. Die „Checklisten“ sind aufgeteilt in „14 Tage vor jedem Termin“, „3 Tage vor jedem Termin“, „1 Tag vor jedem Termin“ und „Am Tag des Gespräches“. Sie helfen euch zu überprüfen, ob ihr alle wesentlichen Punkte vor dem Vorstellungsgespräch berücksichtigt bzw. erledigt habt, wie z.B. passende Kleidung auszuwählen. „Videos“ halten nützliche Tipps z.B. zum Thema „Körpersprache“ parat. Von hier aus könnt ihr euch auch auf die Web-Anwendung des Bewerbungstrainings von planet-beruf.de leiten lassen. Bewerben per E-Mail Immer mehr Firmen bevorzugen die Bewerbung per E-Mail. Wir erklären dir, worauf du achten musst! 1. Du erleichterst dem Empfänger die Arbeit, wenn du alle Dokumente (Anschreiben, Lebenslauf, gescannte Zeugnisse) zu einer Datei zusammenfügst, am besten zu einem PDF. Dafür gibt es kostenlose Software. 2. Gib der Datei einen eindeutigen Namen - z.B. „Bewerbung Martina Mustermann. pdf“ und füge sie deiner E-Mail als Anhang hinzu. Achte dabei darauf, dass die Datei nicht größer als 4 bis 5 MB groß ist. 3. Das Anschreiben gehört als eigene Seite in die PDF-Datei und nicht in die eigentliche EMail. Dort reicht ein kurzer Text wie z. B. „Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bewerbe ich mich auf die von Ihnen im Hamburger Abendblatt vom 12. Juni ausgeschriebenen Ausbildungsstelle zur Systemelektronikerin. Meine Bewerbungsunterlagen können Sie dem Anhang dieser E-Mail entnehmen. Mit freundlichen Grüßen, Martina Mustermann.“ 4. Versende deine Bewerbung von einer seriösen E-Mailadresse aus und richte eine E-MailSignatur ein mit Name, Adresse und Telefonnummer. Die Betreffzeile der E-Mail sollte aus der exakten Bezeichnung der Stelle und der Quelle der Stellenanzeige bestehen. 5. Versende das Bewerbungsfoto nicht einzeln, sondern integriere es in ein Deckblatt oder in den Lebenslauf. 6. Sende deine Bewerbung nicht an allgemeine E-Mailadressen wie info@unternehmen. de, sondern erkundige dich nach der EMail-Adresse der für die Bewerbung zuständigen Person. 7. Eine E-Mail-Bewerbung muss genauso sorgfältig erstellt werden wie eine klassische Bewerbung. Rechtschreibfehler oder fehlende Angaben fallen auch in einer Online-Bewerbung negativ auf! VORSTELLUNGS- GESPRÄCH LEICHT GEMACHT Foto: Designed by rocketpixel / Freepik JOB & KARRIERE 2024

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