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NEUIGKEITEN
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PFLEGEREFORM:
PFLEGEVERSICHERUNG:
Anstieg der Beiträge
In der Pflegeversicherung steigt
der Beitrag um 0,2 Prozent-
punkte auf 2,55 Prozent. Kin-
derlose Versicherte müssen
zudem einen Zuschlag von 0,25
Prozent zahlen. Ihr Beitragssatz
beträgt 2,8 Prozent. In der Ren-
tenversicherung wird sich der
Beitrag 2017 nicht ändern. Er
bleibt bei 18,7 Prozent. Auch
der durchschnittliche Zusatzbei-
trag zur Krankenversicherung
bleibt mit 1,1 Prozent stabil.
Die einzelnen Kassen können
aber eigene Beiträge festlegen
- für Versicherte lohnt sich ein
Vergleich.
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Durch die große Pflegereform, die zum Januar 2017 in
Kraft tritt, wird Pflegebedürftigkeit neu definiert. Statt den
Pflegestufen 1, 2 und 3 gibt es jetzt Pflegegrade von 1 bis
5. Außerdem wurden bislang hauptsächlich körperliche
Beeinträchtigungen bei der Feststellung der Pflegestufe
berücksichtigt. Mit der neu in Kraft tretenden Reform sol-
len auch psychische und kognitive Einschränkungen be-
trachtet werden und in die Beurteilung mit einfließen. So
haben beispielsweise Demenzkranke, die körperlich fit
sind, mit der neuen Reform einen Anspruch auf einen ent-
sprechenden Pflegegrad. Für die Einstufung werden
sechs Begutachtungskriterien eingeführt: Selbstversor-
gung, Mobilität, Verhalten, geistige und kommunikative
Fähigkeiten, soziale Kontakte sowie der Umgang mit Er-
krankungen und Belastungen. Wer bereits in 2016 eine
anerkannte Pflegestufe hat, der soll mit der neuen Reform
in den nächst höheren Pflegegrad rutschen. So soll nie-
mand schlechter gestellt werden als zuvor.
Die wichtigsten
Gesetzesänderungen 2017
Von Rente über Mindestlohn, zu Steuern und Pflege. Das neue Jahr wartet in Deutschland mit einigen
Veränderungen auf. Im Folgenden geben wir einen
Überblick über die wichtigsten Veränderungen, die
in den einzelnen Bereichen 2017 zu erwarten sind.
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