Willkommen 2017 - page 14

NEUIGKEITEN
14
UNTERHALT:
Trennungskinder bekommen mehr
Seit über 50 Jahren gibt die Düsseldorfer Tabelle Richt-
werte zur Bemessung des Unterhalts von Kindern ge-
trennt lebender Paare an. Ab dem 1. Januar 2017 wird
diese geändert. Getrennt lebende Väter oder Mütter
müssen dann mehr Unterhalt für ihren Nachwuchs bezah-
len. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt
dann in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres) 342 Euro statt bisher 335 Euro. In
der 2. Altersstufe, vom siebten bis zur Vollendung des
zwölften Lebensjahres haben die Kinder einen Anspruch
auf 393 Euro statt bisher 384 Euro. Vom 13. Bis zum 18.
Lebensjahr werden 460 Euro statt bisher 450 Euro monat-
lich an Unterhalt fällig. Ist ein Kind volljährig, so steigt der
Mindestbedarf um 11 Euro auf 527 Euro.
RENTE:
Leichter Anstieg & Einführung der Flexi-Rente
Wer 2017 in Rente geht, muss zukünftig 74 Prozent seiner
Rente versteuern. Bisher lag der steuerpflichtige Anteil
bei 72 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss: Nur
noch 26 Prozent der Bezüge sind im kommenden Jahr
steuerfrei. So wie es aktuell aussieht, können Rentner
aber ab Mitte 2017 mit bis zu zwei Prozent mehr Rente
rechnen. Endgültige Zahlen sollen aber erst im März 2017
vorliegen. Vor allem aufgrund der guten Beschäftigungs-
lage ist der Trend bei der Rente weiter positiv, wenn auch
der Anstieg nicht so hoch ausfallen soll wie noch in die-
sem Jahr. Da waren die Renten um 4,25 Prozent im Wes-
ten und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 wird
außerdem die Flexi-Rente eingeführt. Damit sollen ältere
Arbeitnehmer die Chance haben, den Übergang in die
Rente flexibler zu gestalten. Es soll also deutlich einfacher
werden, im höheren Alter einem Job nachzugehen und
gleichzeitig eine vorgezogene Rente zu erhalten. Und:
Künftig können Rentner 6300 Euro (12 Monate x 450 Euro
plus 2 x 450 Euro) jährlich anrechnungsfrei hinzuverdie-
nen. Bislang gab es drastische Kürzungen, wenn jemand
mit 63 in Rente ging, aber mehr als 450 Euro im Monat
dazuverdient hatte. Künftig wird bei Mehrverdienst nur zu
40 Prozent auf die Rente angerechnet. Zudem wird der
höchste Wert des Bruttoverdienstes der letzten 15 Jahre –
der so genannte Hinzuverdienstdeckel –
berücksichtigt.Arbeitgeber müssen für Beschäftigte, die
über der Rentenaltersgrenze liegen, dann auch keine Bei-
träge mehr zur Arbeitslosenversicherung bezahlen.
1...,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,...76
Powered by FlippingBook