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NEUIGKEITEN
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DAS ÄNDERT SICH 2017 FÜR AUTOFAHRER
Gebühren und Geldbußen steigen
Es wird vor allem teurer im kommenden Jahr. Zum Beispiel
steigen dann die Gebühren für die Hauptuntersuchung.
Teurer wird auch der Führerschein. Die theoretische Prü-
fung soll künftig statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für
die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in
Zukunft 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen
Pkw-Prüfung sollen 91,50 Euro berechnet werden. Die
praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38
Euro. Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins
Haus: So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der
Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Readern und Video-
brillen erweitert werden. Das Schreiben von Kurznachrich-
ten soll ebenso aufgenommen werden. Auch an der
Tankstelle muss tiefer in den Geldbeutel gegriffen werden:
Nachdem die großen Ölstaaten sich darauf geeinigt
haben, die Fördermenge zu reduzieren, geht die Zeit des
billigen Öls wohl zu Ende.
Ampelzeichen für Radfahrer
1Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum
31.12.2016 ändern sich die Vorschriften für Radfahrer an
Ampeln. Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine
besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren.
Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad
fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beach-
ten!" Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die beson-
deren Lichtzeichen für den Radverkehr.
Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar
2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden,
wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen.
Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert
sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der ma-
ximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175
Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.
Neue Vorschriften für Klimaanlagen
Zum 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen
Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit
einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential,
GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher
eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahr-
zeuge, deren Typgenehmigung vor dem 01.01.2011 erteilt
wurde. Fahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung, die ab
dem 1. Januar 2017 erstmals in den Verkehr gebracht wer-
den sollen, bekommen keine Zulassung mehr, wenn deren
Klimaanlagen mit einem fluorierten Treibhausgas mit
einem GWP-Wert über 150 befüllt sind.
STEUER:
Neue Abgabetermine und Steuerentlastung
Für Steuererklärungen gibt es ab dem Steuerjahr 2017
neue Fristen. Sie müssen dann erst bis zum 31. Juli des
darauffolgenden Jahres beim Finanzamt vorliegen. Wer
einen Steuerberater beauftragt, hat künftig bis Ende
Februar des übernächsten Jahres Zeit, seine Steuerer-
klärung einzureichen. Außerdem müssen mit der Steuer-
erklärung künftig keine Belege mehr eingereicht
werden. Das Finanzamt fordert diese lediglich bei Be-
darf an. Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht
beim Thema Steuern: Das Bundeskabinett hat Steuerer-
leichterungen für 2017 und 2018 beschlossen. Der steu-
erliche Grundfreibetrag soll 2017 von derzeit 8652 Euro
auf 8820 Euro steigen, ein Jahr später auf 9000 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen
in den kommenden zwei Jahren. Der Kinderfreibetrag
soll im kommenden Jahr um 108 Euro auf 4716 Euro an-
gehoben werden und im Jahr 2018 dann auf 4788 Euro.
Beim Kindergeld gibt es eine Erhöhung um zwei Euro
im Monat.
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